Ein Frau findet eine geladene Schreckschusspistole und bringt sie zur Polizei. Die Beamten reagieren dienstbeflissen und zeigen die Finderin wegen unerlaubten Waffenbesitzes an!
Sie hatte nämlich keinen "kleinen Waffenschein", um solch ein Gerät bei sich zu führen. Was hätte sie besser tun sollen? Ganz einfach: Sie hätte die Waffe liegen lassen und die Polizei rufen sollen.
Sie glauben das nicht? Diese Meldung kam eben durch die Nachrichten ...
2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Facebook senden. Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Facebook. Mehr dazu rechts unter .
2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Twitter senden. Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Twitter. Mehr dazu rechts unter .
2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Google+ senden. Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Google+. Mehr dazu rechts unter .
Juristisch gesehen mag Polizei vorschriftmäßig gehandelt haben, gleichwohl hat hier der (deutsche ?) Amtsschimmel mal wieder kräftig gewiehert.
Gruß Günther
Einen ähnlichen Fall berichtet Peter K. an anderer Stelle:
"Vor einigen Jahren konnte man folgenden Fall in einer Salzburger Tageszeitung lesen: eine Frau kam unmittelbar hinter einem Unfall zum Stehen, leistete einem Verletzten Erste-Hilfe, verständigte Polizei und Rettung und sicherte den Unfallsort.
Im Auto der Zeugin und Helferin schlief ihr kleines Kind (Alter kann ich mich nicht mehr erinnern, irgendetwas unter zwei Jahren).
Nachdem [der] Verletzte abtransportiert [und der] Unfall aufgenommen war, wollte einer der Polizisten Verbandskasten und Warndreieck der HELFERIN sehen. Verbandskasten war bei Erster Hilfe verwendet worden, das Warndreieck stand noch und die Zeugin erinnerte sich in der Aufregung nicht daran. Und musste Strafe zahlen ... "
Was lernen wir aus der 1. Geschichte? Gefundene "Waffen" liegen lassen und die Polizei verständigen. Es könnte sich ja auch um ein Tatwaffe handeln mit wertvollen Fingerabdrücken ...
Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Facebook. Mehr dazu rechts unter .