Hat die IHK Darmstadt ein Problem mit der Vergangenheitsbewältigung der NS-Zeit?

In eine neue Runde geht es um den KAMMERSPARTAKUS

-Artikel v. 09.06.2012 – IHK Darmstadt: 150-jähriges Jubiläum “Selbstbedienungsladen” – in dem die Rede von Hauptgeschäftsführer Vetterlein zum 150-jährigem Bestehen der IHK Darmstadt mit den Worten Bei uns gilt der kleine Kaufmann so viel wie das große Industrieunternehmen. Der zweite Punkt: Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben erfordert demokratisch legitimierte Selbstverwaltung. Jedes Unternehmen muss das Recht zur Mitwirkung haben. Das ist quasi der Zwang zur Freiheit, damit der Staat weniger eingreifen muss.” zitiert wurde.

Gekontert wurde mit dem Satz

“Arbeit macht frei!´”

Werden da nicht Erinnerungen wach?

Hier wurde nun unterstellt, KAMMERSPARAKUS würde der ( aktuellen ) IHK Darmstadt eine Nationalsozialistische Gesinnung unterstellen. In dem Land-”Gerichtsverfahren” v. 24.07.2013 stellte der zuständige “Richter” jedoch in seinem abschliessenden “Urteil” in Frage, ob eine Körperschaft des öffentlichen Rechts überhaupt eine Gesinnung haben kann. Diese Aussage wird nun vom Land-”Gericht” total ignoriert.

Zunächst einmal zu den Fakten, auf die sich das Land-”Gericht” Darmstadt offensichtlich bezieht, diese jedoch nicht wahrnehmen möchte.

Die IHK Darmstadt macht in Ihrer Historie von 1933 bis 1945 einen grossen Sprung.

Tatsache jedoch ist:

Nach einer Selbstverwaltungsrenaissance in den 1920er Jahren verloren die IHKs in der NS-Zeit durch die Einführung des „Führerprinzips“ ihren ursprünglichen Charakter. Seit 1933 hatte das NS-Regime die „Gleichschaltung“ der IHKs umgesetzt: Jüdische Vollversammlungsmitglieder wurden aus der IHK verdrängt. Auch bei der Verfolgung der Juden wurden den IHKs administrative Aufgaben, wie die Erhebung „nichtarischer Betriebe“, übertragen, die sie zu einem Rad in der Maschinerie der Diktatur machten. Quelle: IHK Niederrhein Hier wird die IHK Darmstadt nicht ausgeschlossen!

Dass die IHKn im 3. Reich nicht unmassgeblich an der Judenvernichtung beteiligt war, bedarf eigentlich keinerlei Kommentare. Man muss nur ein wenig im Geschichtsunterricht aufgepasst haben. Dennoch hier ein Beispiel über die IHK Berlin:
Die Hälfte aller jüdischen Unternehmen in Deutschland hatte ihren Sitz in Berlin. An deren Vernichtung hatte die Handelskammer entscheidenden Anteil. Das zeigt eine neue Ausstellung. Karl Merck, von 1942 bis 1945 Präsident der IHK Darmstadt

„Tatsache ist eben, dass Hitlers Machergreifung von der Großindustrie, die Firma Merck mit eingeschlossen, herbeigesehnt wurde. Freudig ordnete der Pharma- und Chemiekonzern sich in die Organisationsstrukturen des „Dritten Reiches” ein. Als Herausgeber der Hauszeitung, Das Merck-Blatt, bekundete der damalige Betriebsführer, Pg. Dr. Karl Merck, ad nauseam seine Zustimmung und bedingungslose Treue zu Führer und Staat. So z.B. auf der ersten Seite der Nummer 2, Jahrgang 1936. Dort begrüßt er den risikoreichen Einmarsch in die entmilitarisierte Zone des Rheinlands als Erfolg in der Revision des Versailler Vertrags und wertet das Ergebnis der darauf folgenden Volksabstimmung vom 29. März als Treuegelöbnis, dem er sich im Namen der Firma anschloss. Wortwörtlich: „So wie dieses Gelöbnis die ganze deutsche Volksgemeinschaft bindet, so bindet es auch uns alle, die wir der Werkgemeinschaft E. Merck angehören für alle Zeiten an unseren Führer Adolf Hitler!” Quelle: Fred Kautz, Darmstädter Historiker

Merck wurde zudem zum Wehrwirtschaftsführerernannt. Eine Ernennung zum Wehrwirtschaftsführer erleichterte in dem betreffenden Betrieb negative arbeitsrechtliche Bestimmungen für die Arbeiter und Angestellten.

Zu Merks Zwangsarbeitern: Die medizinische Versorgung der Ostarbeiterinnen wird als unzulänglich geschildert.[24]

Siehe auch Gesellschaft Deutscher Chemiker Quelle: Ruhr Univerität Bochum “Die chemischen Gesellschaften im Dritten Reich

Merck ist zudem u. a. in “Spurensuche Verbrechen der Wirtschaft 1933-1945″ gelistet.

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Die erste Runde vor dem “Amts-”Gericht” in Darmstadt ging zu 100% an die IHK. Der unausgeschlafene Richter, der erst einmal von der Gegenseite darauf hingewisen werden musste, aus welchem Grund hier alle anwesend waren. Im sogenannten “Urteil” wurde die Klageschrift des Klägers ( IHK Darmstadt ) ohne jegliche weitere Begründung einfach abgeschrieben.

Dagegen wurde Berufung vor dem Land-”Gericht” in Darmstadt eingereicht. In einem “Beschluss” wurde vorgeschlagen diesen anzunehmen – sprich die Anwaltskosten für die Amts-”Gerichtsverhandlung” in Höhe von ca 1.200 EURO anzunehmen. Das Land-”Gericht” bezog sich hiermit auf § 186 StGB, und 194 StGB.

$ 186 setzt jedoch eine Behauptung voraus. In dem Artikel wurde jedoch die Frage “werden da nicht Erinnerungen wach” gestellt. Fragestellung = Behauptung? Im sogenannten “Beschluss” des Land-”Gerichts” wird auch in fast jedem Absatz darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Artikel um das Wecken von Erinnerungen handelt, also einen Bezug auf die Vergangenheit herstellt.

Eine sehr widersprüchliche gegen § 186 ausgelegte Begründung.

Willkür? Rechtsbeugung? Oder ein Verstoß gegendie eigenen Geschäftsbedingungen ?

Auf jeden Fall ein massiver Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit!

Zitat: In erster Linie weckt „Arbeit macht frei“, auch wenn es noch andere Quellen gibt, in erster Linie bei den meisten Menschen Erinnerungen an die Konzentrationslager der Nazizeit,….

Das ist eine Behauptung! Mit dem Begriff „Arbeit macht frei“ werden Unrechtssysteme, Ausbeutung ( Zeit- und Leiharbeit ) sowie die Unrechtsbehandlung der Jobcenter gleichgestellt.

Zitat: In der Vergangenheit spielte der Satz “Arbeit macht frei” nur in der Zeit des Nationalsozialismus eine Rolle.

Hier liegt die Betonung offensichtlich auf “Vergangenheit” und “nur”? Zur Erinnerung: Wir haben das Jahr 2013!

Zitat: Vorliegend hat der Beklagte außerdem durch die Verwendung des Wortes „Erinnerungen“ ausdrücklich auf Geschehnisse in der Vergangenheit Bezug genommen.

Ist das vielleicht auch verboten?

Dass auch Nazis IHK-Mitglieder sind, hat das Land-„Gericht“ im Juli mit der Tatsache begründet, dies sei systemrelevant. Wird die IHK etwa als Selbstverwaltungsorgan gezwungen Nazis aufzunehmen? Die zudem sämtliche Vorzüge der IHKn in Anspruch nehmen können?

Zur weiteren Kenntnisnahme:

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Feier des Muttertags mit der Idee der „germanischen Herrenrasse“ verknüpft. Besonders kinderreiche Mütter wurden als Heldinnen des Volkes zelebriert, da sie den „arischen Nachwuchs“ fördern sollten. 1933 wurde der Muttertag zum öffentlichen Feiertag erklärt und erstmals am 3. Maisonntag 1934 als „Gedenk- und Ehrentag der deutschen Mütter“ mit der Einführung des Reichsmütterdienstes in der Reichsfrauenführung begangen. Die religiös anmutenden Feierlichkeiten („Mütterweihen“) wurden in Konkurrenz zu christlichen Feiern auf sonntags um 10 Uhr angesetzt. 1938 wurde zusätzlich das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter eingeführt,[9] das am Muttertag am 21. Mai 1939 erstmals verliehen wurde.[10]

In der DDR wurde der Muttertag offiziell nicht begangen, stattdessen wurde der Internationale Frauentag am 8. März gefeiert.

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Das Kindergeld wurde in Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus unter dem Namen „Kinderbeihilfe“ für „arische“ Familien eingeführt. Im September 1935 erhielten kinderreiche Familien zunächst eine einmalige Kinderbeihilfe, ab April 1936 wurde eine monatliche Kinderbeihilfe eingeführt.[24] Arbeiter- und Angestelltenfamilien, die ein Monatseinkommen unter 185 Reichsmark hatten, erhielten ab dem fünften Kind monatlich 10 Reichsmark. Ab 1938 gab es dieses Kindergeld bereits ab dem dritten Kind.

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Artikel 25 GG

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Artikel 20 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Einmal davon abgesehgen:

“Beleidigung” und “Ehre” ist,eine Kategorien. die im Strafgesetzbuch nicht beschrieben sind. Demnach bezieht sich der Paragraph 185 des Strafgesetzbuchs auf etwas, was juristisch gar nicht definiert ist. Prozessüchtige Leute, die sich ständig “beleidigt” und in ihrer “Ehre” getroffen fühlen, können sich juristisch nicht auf eine Straftat beziehen:

Wie jeder unschwer erkennen kann, wird die Tathandlung “Beleidigung” nicht beschrieben und damit auch nicht gesetzlich bestimmt. So bleibt das, was “Beleidigung” sein soll, jedermanns Willkür überlassen. Erstaunlich: Trotz der Unbestimmtheit der “Tat”, wurde für diese ein Strafmaß bestimmt. Das ist so, also ob ein Werbeprospekt eine Reise anbietet, nicht das Ziel nennt, wohl aber den Preis bestimmt. Was wäre wohl von diesem Reiseanbieter zu halten?

Solche Paragraphen dienen lediglich dazu, die Meinungsfreiheit der Bürger zu unterdrücken.

Werden auch Sie FREIWILLIGES Mitglied im Bundesverband für freie Kammern

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Bürgerreporter:in:

Michael Pramann aus Eschershausen

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