Gericht erklärt IHK-Beitrag für rechtswidrig

Millionen-Rücklage aufgebaut: Gericht erklärt IHK-Beitrag für rechtswidrig

Koblenz - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz hat über Jahre mit den Pflichtbeiträgen ihrer mehr als 80 000 Mitglieder eine „unzulässige Vermögensbildung“ in Millionenhöhe betrieben. Zu diesem Schluss kommt jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz, das die Finanzen der IHK für die Jahre 2005 bis 2008 untersucht hat.

Das Verwaltungsgericht Koblenz gab der Firma ITC.Logistic.Group (Koblenz) recht, die sich gegen den geforderten Pflichtbeitrag gewehrt hatte. Nach dem Urteil ist der von ihr geforderte Beitrag „sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach rechtswidrig“.

Laut dem Urteil hat die IHK das „unzulässig gebildete Vermögen in Gestalt der Rücklagen“ von Jahr zu Jahr übertragen. Die Richter folgern: Wäre das Geld zur Deckung der Kosten eingesetzt worden, wäre dies „allen Kammermitgliedern zugutegekommen“. Dies sei „aber tatsächlich nicht geschehen – mit der Folge, dass die übrigen Kammermitglieder zu Beiträgen für diese Jahre mit inzwischen bestandskräftigen Bescheiden herangezogen wurden“. Das Gericht hat in dieser Rechtsfrage Berufung zugelassen (AZ 3K 121/12.KO). ... kompletten Artikel der Rhein-Zeitung v. 07.12.2013

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Endlich mal ein "nettes" Urteil. Aber wer wagt es, den Verantwortlichen endlich mal die Hammelbeine langzuziehen?

Für die Zwangskammern gilt nur Made im Speck!

Legt den Zwangskammern endlich das Handwerk!

Bürgerreporter:in:

Michael Pramann aus Eschershausen

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