Antwort Landgericht Darmstadt auf Rechtmässigkeit

Das Landgericht Darmstadt hat auf folgende Frage:

Ich fordere Sie aufgrund der Anzahl von Verstössen gegen Recht und Gesetz des Landgericht Darmstadt deshalb hiermit auf, meinem Antrag auf Gegenvorstellung Folge zu leisten.

(„Als formloser Rechtsbehelf ist die Gegenvorstellung nicht an eine bestimmte Form oder Frist gebunden und kann wiederholt eingelegt werden. Sie setzt weder eine Beschwer (Beeinträchtigung eigener Rechte) voraus, noch überhaupt die Behauptung einer Rechtsverletzung durch die angegriffene Maßnahme. Mit ihr kann also insbesondere auch geltend gemacht werden, dass ein anderes Handeln zweckmäßiger wäre. Die Gegenvorstellung ist Ausfluss des Petitionsrechts, woraus folgt, dass es keinen Anspruch auf eine neue Sachentscheidung gibt, nur den Anspruch auf Beantwortung.“)

Demnach bitte ich das Gericht, mir die Geltung der Gesetze (StGB, OwiG, ZPO, StPO) unter Berücksichtigung der Bundesbereinigungsgesetze zu bestätigen.

Des-weiteren bitte ich auch um Aufklärung dazu:

Der § 15 GVG ( „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“) ist weggefallen. Als was agiert das Landgericht Darmstadt, welches dem OLG untersteht, denn nun?

Sowie der Erklärung der Eingangsformel der ZPO, was der Bezug auf „Deutsches Reich“ entspricht.
Sollten Sie sich auf die Historie beziehen, sogleich die Zusatzfrage: Warum existiert keine Historie zu Art 23 GG (alt) die das Hoheitsgebiet desGG und somit sämtlicher Gesetze beschreibt?

Und auch hier fehlen die richterlichen Unterschriften

"Ein Schelm, der Böses dabei denkt"

Siehe Bild

Bürgerreporter:in:

Michael Pramann aus Eschershausen

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