Schüsse im Amtsgericht: Staatsanwalt tot
Mangels Sicherheitsmaßnahmen ist ein junger Staatsanwalt im Amtsgericht Dachau erschossen worden. Täter war ein 54-jähriger Angeklagter. Das Unverständliche an diesem Mord: Dem Täter hatte Medienberichten zufolge wegen Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (er soll 44.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nicht abgeführt haben) lediglich eine Bewährungsstrafe gedroht. Nachdem der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte am Mittwochnachmittag im Gerichtssaal jedoch einen Revolver zog und fünf Schüsse abgab, dürfte sich dies ändern.
Zwei Schüsse feuerte der Täter nach Informationen der Polizei auf den Richter ab, ehe drei Kugeln den 31-jährigen Staatsanwalt an Schulter, Arm und Bauch trafen. Das Opfer erlag seinen Verletzungen auf dem Weg ins Krankenhaus. Bleibt die Frage, warum der Angeklagte beim Betreten des Gerichtsgebäudes nicht auf Waffen untersucht worden ist. Ob Strafprozess oder lapidarer Fall im Amtsgericht – spätestens nach dem vermeidbaren Tod des Staatsanwalts aus München wird der Ruf nach schärferen Einlasskontrollen im Gericht laut. Sei es durch gründliche, von Sicherheitsbeamten durchgeführte Kontrollen oder durch Scanner am Eingang.

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