Kosovaren und der Flüchtlingsrat NRW

Kosovaren sind keine Flüchtlinge zweiter Klasse

Seit kurzem hängt die Bezirksregierung Arnsberg sogenannte „Merkblätter“ in Landesaufnahmeeinrichtungen aus, in denen Flüchtlinge aus dem Kosovo untergebracht sind.

Diese Blätter fordern die Betroffenen kollektiv zur freiwilligen Rückkehr auf, indem ihr Bemühen um einen Aufenthaltstitel in Deutschland als aussichtslos dargestellt wird.

Das Merkblatt ist mit dem neutralen Titel „Informationen zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland“ überschrieben, unterstellt jedoch bereits im ersten Absatz „wirtschaftliche Gründe“ und „Arbeitslosigkeit“ als pauschalen Fluchtgrund. Auf diese Weise wird die Vielzahl der tatsächlichen Fluchtgründe negiert. Offensichtlich zur Abschreckung wird sodann auf die niedrige Anerkennungsquote kosovarischer Staatsangehöriger im Asylverfahren verwiesen, die derzeit unter 1% liegt, und über die Modalitäten der freiwilligen Rückkehr und der Abschiebungspraxis „informiert“. Menschen aus dem Kosovo wird damit von vornherein ein Anrecht auf einen Schutzstatus kollektiv aberkannt und bereits vor bzw. ohne abschließende Prüfung des Asylgesuchs ein Ausreisedruck aufgebaut.

Bereits seit einigen Wochen sind die Entscheider des BAMF angehalten, Asylanträge von kosovarischen Flüchtlingen „bevorzugt zu bearbeiten“ und innerhalb von maximal zwei

Wochen im Schnellverfahren zu bescheiden. Diese Direktive verletzt die Prinzipien eines individuellen und rechtstaatlichen Verfahrens. Mit dem Verteilen ihres „Merkblatts“ schließt die Bezirksregierung Arnsberg nahtlos an die derzeitige Praxis der diskriminierenden Sonderbehandlung von Flüchtlingen aus dem Kosovo an. Nach Aussagen der

Landesregierung NRW sollen Flüchtlinge aus dem Kosovo zur Beschleunigung des Asylverfahrens zudem künftig erst gar nicht den Kommunen zugewiesen werden, sondern möglichst lange in den Landesaufnahmeeinrichtungen verbleiben, um von dort aus freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren oder dorthin abgeschoben zu werden.

Darüber hinaus verdichten sich in jüngster Zeit die Hinweise auf die Einrichtung von Sonderuntereinrichtungen für Kosovaren in Notunterkünften des Landes. So werden u.a. von den Zentralen Unterbringungseinrichtungen in Hemer und Burbach Flüchtlinge aus dem Kosovo in spezielle Notunterkünfte des Landes verteilt. Beispielsweise wurde die Sporthalle des Kuniberg Berufskollegs in Recklinghausen mit etwa 110 Flüchtlingen belegt, die ausschließlich dem Kosovo entstammen. Ähnliches lässt sich auch in Weeze und Hagen beobachten.

Für Flüchtlinge aus dem Kosovo etabliert sich derzeit eine Sonderbehandlung im schlechtesten Wortsinn. „Menschen, die aus der Republik Kosovo fliehen, dürfen nicht als Flüchtlingezweiter Klasse behandelt werden“ konstatiert Heinz Drucks, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates NRW. „Diese fortschreitende Selektion von Flüchtlingen und die pauschale Verurteilung bestimmter Gruppen befeuert eine gesellschaftliche Stimmung, die wir mit großer Besorgnis beobachten“.

Dieser Text stammt vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen; er ist einer Pressemitteilung entnommen.

Bürgerreporter:in:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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