Das Zwei-Klassen Arbeitsrecht
Dortmund: City | Dortmund. Es ist eine sehr wichtige Arbeit, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchengemeinden, Diakonie- und Caritasverbände jeden Tag in der ganzen Stadt vollbracht wird. Ob es die Betreuung in den fast 100 Tageseinrichtungen für Kinder ist, die Sozialberatungen für Menschen in Krisenlagen oder die Pflegeleistungen in den dutzenden Seniorenzentren und fünf Krankenhäusern in Dortmund. Über 5.000 Menschen stehen in der Region im Dienste der christlichen Kirchen und sorgen sich um das Wohl ihrer Mitmenschen, doch wer kümmert sich eigentlich um das Wohl der Mitarbeiter?
Was für viele Arbeitnehmer eine Selbstverständlichkeit ist, wie ein Betriebsrat, ein Tarifvertrag oder ein richtiges Streikrecht, ist für die Kirchenmitarbeiter ein frommer Wunsch. Für die Mitarbeiter der verfassten Glaubensgemeinschaften gilt mit Billigung des Grundgesetzes noch ein Teil der Weimarer Reichsverfassung von 1919, der den Kirchen umfängliche eigene Arbeitsrechte einräumt.
Sozial + Unbescheiden
Das ist der Name einer Aktion des Fachbereiches Kirchen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Dortmund. Natürlich wissen auch die Arbeitgeber und die Politiker, dass der Organisationsgrad bei den Pflege- und Erziehungsberufen nicht groß ist. Auf die missliche Lage, die durch den Kostendruck im Sozialwesen noch verschärft wird, möchten wir mit einem Stand in der Fußgängerzone vor der Reinoldikirche am 28.September 2011 zwischen 15:00 und 18:00 Uhr aufmerksam machen.
Als eine Aktion, um den Wünschen und Ängsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Projektionsfläche zu geben, wird eine Klagemauer auf dem Westenhellweg eröffnet.


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