Überschwemmungsgebiet Rettingen: Bayerisches Umweltministerium bestätigt Berechnungsergebnisse

Nachdem die Vertreter der Interessengemeinschaft Rettingen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth zur Verfügung gestellten Daten zur Berechnung der HQ 100 Gebiete haben, hat sich Landrat Stefan Rößle in einem Schreiben am 18. Mai 2009 an Staatsminister Dr. Markus Söder gewandt und ihn eindringlich darum gebeten, die Einwände der Interessengemeinschaft sowie die ihm vorliegenden Datengrundlagen genau zu prüfen und ihm anschließend mitzuteilen, ob die Datengrundlagen und die Berechnungen zu den bei einem 100-jährlichen Hochwasser gefährdeten Gebiete entlang der Donau von oberster Stelle bestätigt werden bzw. in welchem Umfang evtl. Korrekturen erforderlich sind.

Mittlerweile liegt dem Landratsamt das Antwortschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vor. Zusammenfassend wird darin mitgeteilt, dass das Landesamt für Vermessung und Geoinformation sowie das Landesamt für Umwelt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit die Grundlagen für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets um Rettingen, Gemeinde Tapfheim überprüft haben. Die Berechnungsergebnisse sind modelltechnisch plausibel, nachvollziehbar und schlüssig. Sie sind zur gesetzlich vorgeschriebenen vorläufigen Siche-rung und der anschließenden späteren Festsetzung des Überschwemmungsgebiets durch eine Rechtsverordnung ohne Einschränkung geeignet. Das heißt konkret, dass die oberste Landesbehörde die Vermessungsergebnisse des Wasserwirtschaftsamts in vollem Umfang bestätigt hat. Landrat Stefan Rößle muss nun definitiv bei seinen weiteren Entscheidungen auf diese Datengrundlagen zurückgreifen.

Wie Landrat Stefan Rößle erfahren hat, wird sich der Bayerische Minsterpräsident Horst Seehofer auf Bitte der Vertreter der Interessensgemeinschaft im August einen eigenen Überblick über die Lage vor Ort im überschwemmungsgefährdeten Gebiet Rettingen verschaffen. Landrat Rößle möchte daher dieses Gespräch auf jeden Fall noch abwarten und hat zugesagt, bis zu einer endgültigen Entscheidung der Staatsregierung (des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit) keinerlei Maßnahmen im Hinblick auf eine vorläufige Sicherung bzw. Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets zu unternehmen.

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