Steuercheck für Rentner – ein Service, der bares Geld wert ist
(Pressemitteilung vom 14.01.2008 der VLH und dem Rentenservice der Deutschen Post AG)
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. und der Renten Service der Deutsche Post
AG kooperieren / Internet-Seite http://www.rentenservice.de hilft
Rentenempfängern bei Steuerfragen
Steuererklärung ja oder nein? Diese Frage stellen sich immer mehr Rentnerinnen und Rentner, die bisher mit dem Finanzamt kaum etwas zu tun hatten. Doch durch das Alterseinkünfte-gesetz sind in etwa 3,5 Millionen Rentenempfänger zur Erklärungsabgabe verpflichtet. Da künftig die Finanzverwaltung durch Datenaustausch in Kenntnis der Einnahmen der Rentner sein wird, hat dieses Thema besondere Brisanz bekommen. Bei vielen Betroffenen herrscht Unklarheit über die Rechtslage – und somit auch über die Steuersparmöglichkeiten, die sich Ihnen oft bieten.
Hier setzt eine neue Kooperation zweier starker Partner an: Deutschlands größter Lohn-steuerhilfeverein, die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) und der Renten Service der Deutschen Post AG haben einen gemeinsamen Service im Internet eingerichtet. Auf der Service-Plattform des Renten Service, "http://www.rentenservice.de", haben die Experten der VLH den so genannten Steuercheck eingerichtet, der ab dem 20.12.2007 kostenfrei genutzt werden kann. „Mit dem Steuercheck kann jeder Rentenempfänger individuell im Rahmen einer Schnell-Prüfung ermitteln, ob er unter die Erklärungspflicht fallen könnte oder nicht. Stellt sich heraus, dass diese bei ihm wahrscheinlich gegeben ist, können Rentner bundesweit eine der örtlichen Beratungsstellen der VLH aufsuchen, wo diese Prüfung aufgrund der steuerlich relevanten Unterlagen und aller Details verifiziert werden kann.“, so Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender der VLH. „Die Überprüfung der Erklärungspflicht ist in jedem Fall kostenfrei für die Rentner.“, so Strötzel weiter. Termine können telefonisch vereinbart werden. Wo die jeweils nächste Beratungsstelle der VLH ist, erfährt der Rentner ebenfalls unter http://www.rentenservice.de/steuern.
Ein besonderes Angebot machen VLH und der Renten Service den Rentnern, die bei Vorliegen einer Erklärungspflicht auf die Beratung der VLH zurückgreifen, wo sie im Rahmen einer Mitgliedschaft steuerlich beraten werden können. So entfällt bei Vorlage des Rentnerausweises die Aufnahmegebühr von derzeit 10 €. „Unser Ziel ist es, den Rentnern wertvolle und nützliche Informationen an die Hand zu geben. Mit der Kooperation handeln wir im Interesse der Rentner und setzen uns für deren Belange ein.“, so erklärt Uwe Ringling, Geschäftsführer der Niederlassung Renten Service. Neben dem „Steuercheck“ erhalten Rentner in der aktuellen Ausgabe des „Thema des Monats“ unter www. rentenservice.de nützliche Informationen und Tipps rund um das Thema Steuerpflicht für Rentner und Alterseinkünftegesetz.
Mit dem Ausbau des Portals verfolgt der Renten Service ebenso wie verschiedene Initiativen des Bundes und der EU das Ziel, den Rentnern eine einfachere Nutzung des Internets zu ermöglichen.
Die Partner stellen sich vor:
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. und der Renten Service der Deutschen Post AG kooperieren
Die Partner:
Rentenservice der Deutschen Post AG:
Der Rentenservice sorgt dafür, dass monatlich rund 25 Millionen Renten pünktlich an über 19 Millionen Rentenempfänger ausgezahlt werden. Außerdem erhalten die Rentenempfänger im Internet zu Themen rund um die Lebenswelt älterer Menschen und die Rente nützliche Informationen. Der Renten Service orientiert sich hierbei stark an den Bedürfnissen der Rentner.
Weitere Informationen im Internet unter http://www.rentenservice.de.
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.:
Die VLH ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Angestellte und Rentner. Sie arbeitet kostendeckend, ohne Gewinne zu erzielen. Mehr als 2.800 Beratungsstellen bundesweit sind für derzeit mehr als 400.000 Mitglieder da — der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge der VLH sind sozial gestaffelt und liegen ab 2008 zwischen 32 und 240 €. Die VLH berät ganzjährig. Neben der Erstellung der Einkommensteuererklärung überprüft die VLH den Steuerbescheid und führt ggf. das Einspruchsverfahren gegen unrichtige Bescheide etc., sofern Renten- oder Arbeitnehmereinkünfte vorliegen und die Einnahmen aus Kapitalvermögen wie z.B. Zinsen, Vermietung und Verpachtung oder Einnahmen aus sonstigen Einkünfte 9.000 bzw. 18.000 € bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen.



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