Neues Kraftradkennzeichen ab 08.04.2011
Durch eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die am 08.04.2011 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber ein neues Kraftradkennzeichen eingeführt und damit wohl vielen Motorradfahrern deren lang ersehnten Wunsch nach einem kleineren Kennzeichen erfüllt.
Das neue Kennzeichen wird in einer Mindestbreite von 180 mm und einer Maximalbreite von 220 mm zugeteilt, die Höhe des Kennzeichens beträgt wie bisher 200 mm. Erreicht wird diese Kennzeichengröße durch die Verwendung der verkleinerten Schrift, die auch bisher schon bei der Prägung von Leichtkraftradkennzeichen genutzt wurde. Das neue Schild darf nur für Fahrzeuge der Klasse L3e, also für Motorräder und Leichtkrafträder zugeteilt werden, nicht jedoch für mehrspurige Fahrzeuge wie Quads oder Trikes. Es besteht auch die Möglichkeit, sich das Kraftradkennzeichen als Saison- oder Oldtimerkennzeichen zuteilen zu lassen.
In der Verordnung hat das Bundesverkehrsministerium festgelegt, dass die sog. kurzen Kombinationen (also 2 Buchstaben und eine Ziffer oder eine Ziffer und 2 Buchstaben) künftig nur noch für Importfahrzeuge bei Bauart bedingter Notwendigkeit, nicht jedoch mehr für normale Krafträder ausgegeben werden dürfen. Nachdem durch Verwendung einer verkleinerten Schrift auf dem neuen Kraftradkennzeichen ausreichend Platz für vierstellige Kombinationen (z. B. DON – EU 25) besteht, wurde diese Formulierung aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gestrichen.
Es gelten folgende Besitzstandsregelungen:
1. Kennzeichen, die bereits vor dem In-Kraft-Treten der Änderungsverordnung zugeteilt wurden, bleiben auch weiterhin gültig.
2. Kennzeichen mit „kurzen“ Kombinationen, die zum Zwecke der Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs reserviert werden, können bei erneuter Zulas-sung auf den gleichen Halter wieder verwendet werden. In diesen Fällen ist auch ein Wechsel auf das neue Kraftradkennzeichen möglich.
3. Vor dem In-Kraft-Treten der Neuregelung reservierte „kurze“ Kombinationen werden auch weiterhin zugeteilt.
4. Bisherige kurze Motorradkennzeichen können für ein Folgefahrzeug (Motorrad) des gleichen Fahrzeughalters verwendet werden.
5. Auch bei einer Umschreibung eines Kraftrads innerhalb des Landkreises Donau-Ries kann ein kurzes Kennzeichen am Fahrzeug verbleiben.
6. Auf Wunsch des Fahrzeughalters können bereits zugeteilte Motorradkennzeichen der alten Größe in das neue Kraftradkennzeichen umgetauscht werden. Für diesen Vorgang entstehen Verwaltungsgebühren in Höhe von € 4,10.
Die neuen Kraftradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten, d.h. es besteht die Möglichkeit aber keine Pflicht zum Wechsel. Kennzeichen in der bisherigen Größe können also weiterhin verwendet werden. Für Motorradfahrer ergeben sich damit bezüglich der Kennzeichengröße folgende Wahlmöglichkeiten:
Bei Krafträdern kann zwischen dem bisherigen Motorradkennzeichen und dem neuen Kraftradkennzeichen gewählt werden. Für die Zulassung eines Leichtkraftrads besteht außer diesen beiden Kennzeichenarten auch noch die Möglichkeit, sich das bisherige Leichtkraftradkennzeichen in der Größe 255 x 130 mm zuteilen zu lassen.
Mehrspurige Fahrzeuge wie Quads und Trikes haben keinen Anspruch auf das neue Motorradkennzeichen.
Terminvereinbarung und Wartezeiten
Das Landratsamt Donau-Ries bietet seinen Besuchern die Möglichkeit, für die Zulassungsbehörden in Donauwörth und Nördlingen (und die Führerscheinbehörde in Donauwörth) einen Termin online zu reservieren. Eine Terminvereinbarung ist über die Homepage des Landkreises www.donau-ries.de auf der Eingangsseite möglich. Ebenso kann man über die Homepage eine Live–Übersicht der aktuellen Wartezeiten verfolgen. Dadurch können die Kunden gezielt die Zeiten mit erheblichem Besucherverkehr umgehen.

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