Gemeinsame Presseinformation von AOK und Gesundheitsamt zur Nationalen Impfwoche vom 04. bis 09. April 2011
Impfungen zählen zu den wirksamsten Vorbeugemaßnahmen, die es in der Medizin gibt. Der Geimpfte kann vor zahlreichen ansteckenden Erkrankungen geschützt werden. Für viele dieser Erkrankungen sind nach einem Ausbruch die Therapiemöglichkeiten sehr begrenzt. Manche dieser Infektionen können zudem schwerwiegende Folgen für die Betroffenen nach sich ziehen und in der Schwangerschaft eine Schädigung des ungeborenen Kindes bewirken.
Wenn die Durchimpfungsrate für eine Krankheit in der Bevölkerung hoch genug ist, dann kann auch ein Schutz vor der Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten für Nicht-Geimpfte erzielt werden. Beispielsweise liegt die erforderliche Impfrate für diese sog. „Herdenimmunität“ für Diphtherie bei etwa 80 %, für Masern bei 95 %. Diese ist in Deutschland noch nicht erreicht.
Zwei Krankheiten, die durch Impfung wirksam verhindert werden können, sind z.B. Keuchhusten (Pertussis) und Masern.
Der Keuchhusten ist eine bakterielle Infektionskrankheit der Atemwege, an der weltweit nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation jährlich noch immer 300 000 Menschen, vorwiegend Kinder, sterben. Der Krankheitsverlauf bei Kindern kann in drei charakteristische Phasen eingeteilt werden. Zunächst überwiegen allgemeine Erkältungssymptome, erst in der dritten Woche treten dann die typischen Hustenanfälle mit teilweiser Atemnot auf. Ein solcher Zustand kann bis zu 12 Wochen andauern. Danach klingt die Erkrankung langsam ab. Bei Säuglingen sind diese Phasen oft nicht so typisch ausgeprägt, es können nachts jedoch gefährliche Atemstillstände auftreten. Bei Erwachsenen finden sich atypische Verlaufsformen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt nach abgeschlossener Grundimmunisierung im Säuglingsalter eine Auffri-schimpfung im Alter von 5 – 6 und 9 – 17 Jahren sowie generell bei Kontaktpersonen von Säuglingen.
Infektionen mit dem Masernvirus können zu durchaus gefährlichen Krank-heitsverläufen führen, die zunächst mit uncharakteristischen, grippeähnlichen Infektionszeichen beginnen. Erst einige Tage nach diesem Stadium tritt der typische Hautausschlag auf. Er beginnt hinter den Ohren und im Gesicht und breitet sich dann über den ganzen Körper aus. Die höchste Ansteckungsfähig-keit ist fünf Tage vor bis etwa vier Tage nach Auftreten des Hautausschlags gegeben. Besonders gefürchtet ist als Komplikation die Gehirnentzündung, die bei ein bis zwei Patienten pro 1000 Masernerkrankten auftritt, bei ca. 30 % tödlich endet und bei etwa 20 % eine bleibende Schädigung des Gehirns mit schwerwiegenden Behinderungen verursachen kann. Es tritt zudem auch eine „Spätform“ einer Gehirnentzündung nach Masern auf, die sogenannte Subakute Sklerosierende Panenzaphalitis (SSPE). Diese zeigt sich erst Jahre nach einer Masernerkrankung und endet nach einem längeren Verlauf mit zunehmendem Gehirnzerfall immer tödlich. Andere Komplikationen nach Masern können Mittelohrentzündung, Bronchitis und Lungenentzündung sein, die ins-besondere bei Kleinkindern zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können.
In letzter Zeit treten z.T. gehäuft Ausbrüche von Masernerkrankungen auf. Beispielsweise waren zuletzt aktuell im Münchner Raum und im Jahre 2006 in Nordrhein-Westfalen über 1400 Personen von dieser Krankheitswelle betroffen, teilweise auch mit schweren Verläufen im Rahmen der oben genannten Komplikationen. Eine ausreichende Herdenimmunität könnte solche Ausbrüche verhindern und bietet zudem Schutz für Säuglinge, die wegen ihres Alters noch nicht geimpft werden können, aber besonders anfällig für Masern-Komplikationen sind.
Näheres zu Impfungen siehe auch auf der Homepage des Landratsamtes Do-nau-Ries unter www.donau-ries.de , Suchbegriff „Impfberatung“. Dort können aktuelle Informationen zu den einzelnen Impfungen aufgerufen werden.
Auch die AOK startet einen Impfaufruf anlässlich der zweiten Bayerischen Impfwoche und empfiehlt ihren Versicherten, den Impfschutz in einer Arztpraxis auf eventuelle Lücken prüfen zu lassen. „Einerseits könnten nach der Schutz-impfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses empfohlene Impfungen fehlen, andererseits kann es sein, dass vorhandene Impfungen aufge-frischt werden müssen“, so AOK-Direktor Johannes Hiller. Die Aktionswoche mit den Schwerpunktthemen „Masern- und Keuchhustenimpfung“, den oben beschriebenen Erkrankungen, wird von den Mitgliedern der Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) in der Zeit vom 4. bis 9. April in ganz Bayern durchgeführt. Die LAGI ist ein Zusammenschluss von Ärzten, Apothekern, Hebammen, Krankenkassen, öffentlichen Gesundheitsdiensten sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Die Bevölkerung soll über den Sinn und Zweck eines umfassenden Impfschutzes sowie bei eventuellen Vorbehalten informiert wer-den.
Die AOK übernimmt nicht nur die entsprechenden Kosten, sondern weist ihre Versicherten auf unterschiedlichen Informationswegen immer wieder auf die empfohlenen Impfungen hin. Dazu gehören das persönliche Gespräch am Telefon oder in den AOK-Geschäftsstellen. Eltern werden durch Briefe im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen von Krankheiten bei Kindern informiert. Zusätzlich gibt es Hinweise in Beiträgen im Mitgliedermagazin „Bleibgesund“ oder im Internet mit Hilfe des Impf- und Vorsorgemanagers unter www.aok.de . Außerdem belohnt die AOK gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Versicherten mit Bonus-Punkten im AOK-Prämienprogramm. Für eine durchgeführte Impfung gibt es 100 Punkte.

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