Freiwillige Impfung gegen Blauzungenkrankheit verantwortungsvoll fortsetzen

Zum 01.01.2010 wurde die gesetzliche Impfpflicht bei der Blauzungenkrankheit aufgehoben und durch eine freiwillige Impfung ersetzt. Der Bundesrat hat am 18.12.2009 die Aufhebung der Pflichtimpfung mit deutlicher Mehrheit beschlossen.

Das Virus der Blauzungenkrankheit kann alle Wiederkäuer infizieren. Dazu gehören neben Rindern, Schafen und Ziegen auch die Wild-Wiederkäuer. Das klinische Bild kann dabei von unauffälligen bis zu schwersten Verläufen reichen. Bei infizierten Rindern, Schafen und Ziegen kann die Blauzungenkrankheit große Schmerzen, Leiden und Schäden verursachen. Die einzige wirksame Schutzmaßnahme gegen die Blauzungenkrankheit ist die Impfung.

Aufgrund der raschen Ausbreitung der Blauzungenkrankheit im Jahr 2007 musste der Staat gemeinsam mit den Tierhaltern ein Schutzschild aufbauen. Das Ziel der daraufhin eingeleiteten Pflichtimpfung bestand darin, die Bestände zu schützen und die Verbreitung des Virus einzudämmen. Für ein förmliches Zulassungsverfahren für Impfstoffe blieb keine Zeit. Deshalb wurde ein Feldversuch durchgeführt, der die Verträglichkeit und Wirksamkeit der Impfstoffe nachgewiesen hat. Diese Ergebnisse bestätigten sich in der folgenden Impfkampagne und bei der Zulassung der Impfstoffe. Eine massenhafte Ausbreitung der Krankheit konnte nur über eine Impfung von mindestens 80 % der empfänglichen Tiere verhindert werden. Durch die Pflichtimpfungen in den Jahren 2008 und 2009 ist es gelungen, in Bayern das Ziel einer hohen Impfquote zu erreichen und so die Infektion einzudämmen. Während in Deutschland im Jahr 2007 vor der Einführung der Impfpflicht rund 21.000 Seuchenfälle (Bayern: 290) festgestellt wurden, waren es 2009 nur noch 141 (Bayern: 5).

Damit hat sich die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit als überaus wirksam erwiesen. Leider ist zu befürchten, dass dieser Erfolg durch die Umstellung von einer Pflichtimpfung auf eine freiwillige Impfung wieder zunichte gemacht wird. Der erhebliche Rückgang der Ausbrüche der Blauzungenerkrankung darf nicht darüber hinweg täuschen, dass sich der Erreger in Deutschland festgesetzt hat. Dies gilt auch für weite Teile Europas. Daher besteht in zahlreichen Ländern weiterhin eine Impfpflicht.

Um eine erneute Ausbreitung der Seuche zu vermeiden, empfiehlt daher das Veterinäramt allen Landwirten sowohl im eigenen Interesse, aber auch zum Schutz der Nachbarbestände, die Impfung freiwillig durchführen zu lassen. Bei Tieren, die bereits innerhalb des letzten Jahres geimpft wurden, genügt eine Auffrischimpfung, bisher nicht geimpfte Tiere müssen zweimal im Abstand von 4 Wochen grundimmunisiert werden. Die Kosten für den Impfstoff werden von der Bayer. Tierseuchenkasse übernommen. Für Tiere, die ins Ausland exportiert werden sollen, besteht in zahlreichen Ländern eine Verpflichtung zur Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit. Nähere Informationen erhalten Sie beim Veterinäramt (Dr. Sälzle/Dr. Kellner: Tel. 0906/74-422).

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