Erstattung der Fahrtkosten für den Schulbesuch
Das Landratsamt Donau-Ries weist darauf hin, dass Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen Anspruch auf Erstattung der im Schuljahr 2010/2011 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben. Das Antragsformular liegt bei den Schulen (Sekretariat), im Bürgerbüro des Landratsamtes in Nördlingen (Hafenmarkt 2), an der Infozentrale des Landratsamtes in Donauwörth (Pflegstr. 2) und als Download auf der Internetseite des Landkreises www.donau-ries.de unter der Rubrik Landratsamt – Aufgabenbereiche – Schülerbeförderung bereit.
Erstattungsleistungen werden vom Landratsamt Donau-Ries jedoch grundsätzlich nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten eine Familienbelastungsgrenze von 395,00 € übersteigen.
Ausnahmegründe:
1. Bei Familien, die im August 2010 für mindestens drei Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz hatten, wird eine Anrechnung der Familienbelastungsgrenze nicht vorgenommen, d. h. die verauslagten Fahrtkosten können in voller Höhe erstattet werden. Entsprechende Belege vom August vor Beginn des Abrechnungszeitraumes – hier Schuljahr 2010/2011, also Beleg vom August 2010 (Kontoauszug der Kindergeldüberweisung vom August 2010 mit Name des Kontoinhabers oder Lohnabrechnung mit Kindergeldangabe vom August 2010) sind dem Antrag beizulegen.
2. Hatte ein Unterhaltsleistender Im August 2010 Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), werden die von ihm aufgewendeten Kosten der notwendigen Beförderung in voller Höhe erstattet. Ein entsprechender Beleg ist dem Antrag beizulegen.
Sollten o. g. Voraussetzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt gegeben sein, so werden die verauslagten Fahrkosten mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen erstmals gegeben sind, in voller Höhe bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres erstattet; die Familienbelastungsgrenze verringert sich dabei anteilig.
Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung muss bis spätestens 31. Oktober 2011 beim Landratsamt Donau-Ries, FB 52 Schülerbeförderung, Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth eingegangen sein. Anträge, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls auf der o. g. Internetseite des Landkreises www.donau-ries.de (Landratsamt – Aufgabenbereiche – Schülerbeförderung).
Schüler, die im Schuljahr 2011/2012 eine der vorgenannten Schulen besuchen, beachten bitte, dass sie beim Erwerb der Fahrscheine nach dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit vorzugehen und deshalb mögliche Fahrpreisermäßigungen in Anspruch zu nehmen haben. Hierzu kann insbesondere auch der Erwerb und die Nutzung der Bahncard zählen, sofern sich damit bezogen auf das gesamte Schuljahr ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt. Informationen über die Tarifgestaltung und mögliche Ermäßigungen können bei den Verkehrsunternehmen erfragt werden.
Bei Benutzung eines privaten Pkw´s für Fahrten zu o. g. Schulen sind Fahrtkosten nur dann erstattungsfähig, wenn das Landratsamt die Notwendigkeit der Pkw-Nutzung vorher schriftlich anerkannt hat. Das Antragsformular liegt ebenfalls bei den Schulen, im Bürgerbüro des Landratsamtes in Nördlingen, an der Infozentrale des Landratsamtes in Donauwörth und auf der Internetseite des Landkreises www.donau-ries.de (Landratsamt – Aufgabenbereiche – Schülerbeförderung) bereit.

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