Die Beratungsstelle für Jugend und Familie des Landkreises informiert Schüler über die Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren
Im Rahmen der Aktionswochen „Das Jugendamt“ – Unterstützung die ankommt, wurden Hauptschüler der 7. Klasse M-Zweig an der Hauptschule Squindostraße in Nördlingen über das Jugendstrafverfahren informiert.
Begeht ein junger Mensch eine Straftat, ergeben sich aus den damit verbundenen Folgen Probleme für die betroffenen Personen. Gerade junge Menschen und deren Eltern stehen dieser Situation oft ratlos gegenüber. Friedrich Breitling vom Fachdienst Jugendgerichtshilfe besuchte den Unterricht und sprach mit der Schulklasse über das Strafverfahren vor dem Jugendgericht.
In einem Rollenspiel setzten die Schüler die erarbeiteten Inhalte in die Tat um. In den Rollen Richter, Beschuldigter, Ankläger, Verteidiger und Zeugen konnten sie sich ausprobieren und selbst erfahren. Eine Woche später besuchten die Schüler das Amtsgericht in Nördlingen und nahmen als Zuschauer an zwei Verhandlungen des Nördlinger Jugendgerichts, in denen auch die Jugendgerichtshilfe mitwirkte, teil. Nach Ende der Sitzungen beantwortete Jugendrichter Gerhard Schamann die Fragen der Jugendlichen. In einer folgenden Unterrichtsstunde informierte der Fachdienst Jugendgerichtshilfe die Klasse über die Leistungen der Jugendhilfe im Strafverfahren. Die Aufgaben und das Angebot der Jugendgerichtshilfe waren dabei das zentrale Thema.
Informationen zur Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe hat im § 52 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 38 Jugendgerichtsgesetz ihre rechtliche Grundlage. Sie wird in allen Strafverfahren, die Jugendliche (zwischen 14 und noch nicht 18 Jahren) und Heranwachsende (zwischen 18 und noch nicht 21 Jahren) betreffen, herangezogen. Die Jugendgerichtshilfe ist weder Verteidiger noch vertritt sie die Interessen der Anklage. Ihre Aufgabe ist es, die sozialen, pädagogischen und persönlichen Gesichtspunkte im Verfahren zur Geltung zu bringen, die für eine Beurteilung der/des Beschuldigten und der ihr/ihm zur Last gelegten Tat wichtig sein können.

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