Ausländische Führerscheine unter 18 ungültig: Begleitetes Fahren ab 17 auf Antrag möglich

Zum 1. Juli 2011 tritt eine Rechtsänderung im Führerscheinwesen in Kraft, die Minderjährige mit ausländischem Führerschein betrifft. Jugendliche, die einen gültigen ausländischen Führerschein besitzen, dürfen davon hierzulande keinen Gebrauch machen, wenn sie das Mindestalter von 18 Jahren nicht erfüllen. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis als Begleitetes Fahren ab 17 zu beantragen. Auf eine erneute Prüfung in Deutschland kann sogar ganz oder teilweise verzichtet werden – dies ist jedoch abhängig vom Ausstellerstaat des ausländischen Scheins.

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