Anzahl der Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistun-gen bewegen sich auf eher niedrigem Niveau: Nur 35 % der Berechtigten im Landkreis Donau-Ries beanspruchen das Bildungspaket
Bildungs- und Teilhabeleistungen – man könnte diese neue Sozialleistung, wie Klaus Zimmermann, Fachbereichsleiter Sozialwesen am Landratsamt DonauRies in der Sitzung des Familienausschusses anmerkte, auch ergänzen um die Aussage: „ohne Bildung keine Teilhabe“.
Im Rahmen der Verabschiedung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes sowie der Reformen des SGB II und des SGB XII hat die Bundesregie-rung im März 2011 das Bildungs- u. Teilhabepaket beschlossen. Auf diese Weise soll, wie Zimmermann nochmals erinnerte, Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Haushalten ein Mindestmaß an Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gewährleistet werden.
Das Bildungspaket umfasst u.a. Leistungen für Schulausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten, Nachhilfe sowie Teilnahme an Freizeit und Kulturangeboten.
Seit Beginn der Leistungsbewilligung im April 2011 bis zum 15.10.2011 kann für den Landkreis Donau-Ries festgestellt werden, dass von insgesamt 1383 Berechtigten 490 einen Antrag eingereicht haben. Dies entpricht einer Quote von 35 %.
Über die Gründe dieser zögernden Inanspruchnahme kann laut Landrat Stefan Rößle nur spekuliert werden. Ob es am Verwaltungsaufwand für die Antragsteller liegt, eine Ausgrenzung der Kinder bei Bekanntwerden der Inanspruchnahme der Leistungen befürchtet wird oder es aber auch nur am Bedarf selbst fehlt, kann nicht beurteilt werden.
In jedem Fall ist die Leistungsgewährung, wie Zimmermann zu bedenken gab, sowohl für die Berechtigten und nicht zuletzt für die Verwaltung sehr aufwändig. Wie bereits erwähnt soll für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten ein Mindestmaß an Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gewährleistet werden. Der Gesetzgeber wollte auch dafür Sorge tragen, dass die Leistungen bei den Kindern ankommen. Dieses Ziel wurde auf jedem Fall erreicht. Allerdings sind die Antrags- und Bewilligungsverfahren kompliziert und teilweise umständlich und bedürfen dringend einer Verbesserung.
Seit Beginn der Leistungsbewilligung im April 2011 wurden zwischenzeitlich ca. 60.000 € an die Berechtigten ausgezahlt. Wenn alle Berechtigten die Angebotspalette vollständig ausschöpfen würden, wäre mit jährlichen Aufwendungen in einer Größenordnung von 300.000 € zu rechnen. Sicher ist, dass jährlich mit erheblichen Ausgabensteigerungen zu rechnen ist, die vom Kreis zu finanzieren sind.
Die Gremiumsmitglieder unterstrichen die Notwendigkeit, die Berechtigten umfassend über die zustehenden Leistungen zu informieren. Herr Zimmermann verwies hierzu auf den von der Verwaltung erarbeiteten Flyer, der u. a. im Landratsamt und der Agentur für Arbeit ausliegt und auch jedem Leistungsbescheid an den betroffenen Personenkreis beigelegt wird. Außerdem stehen die zuständigen Mitarbeiter des Landratsamtes stets für Anfragen und nähere Informationen zur Verfügung.

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