Akute Waldbrandgefahr im Landkreis

Von der Entzündung von Feuer im Freien –wie aktuell dem sog. „Osterfeuer“- wird dringend abgeraten

Aus gegebenem Anlass, insbesondere aufgrund der aktuellen trockenen Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden akuten Waldbrandgefahr weist das Landratsamt darauf hin, dass nach den Vorgaben der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) offene Feuerstätten sowie unverwahrtes Feuer im Freien nur entzündet werden dürfen, wenn hierdurch für die Umgebung keine Brandgefahren entstehen können.

Durch die derzeitige Witterung bedingt entsteht i. d. R. allerdings durch jede offene Feuerstätte oder unverwahrtes Feuer eine gewisse Brandgefahr für deren Umgebung.

Das Landratsamt rät aus vorgenannten Gründen dringend von der Entzündung von Feuer im Freien jeglicher Form (offene Feuerstätten oder unverwahrtes Feuer) - auch zu Brauchtumszwecken - ab.

Im Rahmen der Brandverhütung werden ab Mittwoch, den 20. April 2011 speziell ausgebildete Luftbeobachter des Katastrophenschutzes täglich (bis zur Änderung der Witterung) die gefährdeten Waldgebiete des Landkreises Donau-Ries sowie der Nachbarlandkreise befliegen und überwa-chen.

Verstöße gegen die Verbote der VVB können im Rahmen eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens, bei größeren Schadensfällen (wie z. B. resultierenden Waldbränden) im Rahmen eines Strafverfahrens mit Bußgeld oder Geld- sowie Freiheitsstrafe geahndet werden.

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