Vorläufige Sicherung der überschwemmungsgefährdeten Flächen um Rettingen durch das Umweltministerium angewiesen

Das Landratsamt teilt mit, dass es die maßgeblichen Unterlagen zur Ermittlung und Kartierung des Überschwemmungsgebiets im Bereich der Donau mit dem Tapfheimer Ortsteil Rettingen und den Schwaighöfen durch das hierfür zuständige Wasserwirtschaftsamt in Donauwörth erhalten hat.

Die Behörde ist somit nunmehr gesetzlich verpflichtet, zunächst die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets im Bereich der Donau durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries innerhalb einer Frist von 3 Monaten, d.h. spätestens bis Ende September 2011, zu veranlassen. Ein Ermessensspielraum ist dem Landratsamt hierfür vom Bundes- und Landesgesetzgeber nicht eingeräumt.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass nach der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung Überschwemmungsgebiete nicht vom Landratsamt Donau-Ries, sondern allein von den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden - also dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth als amtlicher Sachverständiger in Abstimmung mit dem Bayer. Landesamt für Umwelt - zu ermitteln sind.

Zum Ermittlungsverfahren der Wasserwirtschaftsverwaltung wurde das Landratsamt durch das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) unterrichtet, dass im Sinne eines sorgfältigen und transparenten Verfahrens den Sprechern der Interessensgemeinschaft Rettingen nach dem Besuch des Herrn Ministerpräsidenten im vergangenen Jahr (vgl. Bericht in der Donauwörther Zeitung vom 16.03.2010) unverzüglich alle relevanten Daten und amtlichen Berechnungsmodelle zur Verfügung gestellt wurden. Diese Daten liegen auch dem von der Interessensgemeinschaft mit der Überprüfung der behördlichen Berechnungen beauftragten Gutachter, Herrn Prof. Theobald von der Universität Kassel, vor. Das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit steht mit Herrn Prof. Theobald auch weiterhin in Kontakt, um etwaige verbliebene Detailfragen abschließend zu beantworten.

Auf Wunsch von Herrn Prof. Theobald fand zudem auf Einladung des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit am 10.05.2011 ein über dreistündiges Fachgespräch in den Räumen des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth statt. Dabei wurden einzelne Rückfragen von Herrn Prof. Theobald eingehend erörtert. Ausführlich wurde insbesondere auf die Themen Hydrologie (Abflüsse an den Pegeln Donauwörth und Dillingen), Geländemodell (unter Einbeziehung der sehr umfangreich vorgenommenen terrestrischen Vermessungen der Deich und Dämme durch das Landesvermessungsamt) sowie Kalibrierung eingegangen.

Die anwesenden Vertreter der Interessensgemeinschaft Rettingen sowie der Gemeinde Tapfheim wurden im Fachgespräch am 10.05.2011 darüber informiert, dass das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit sowie das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth davon ausgehen, dass es keinerlei Zweifel am Vorliegen eines Überschwemmungsgebietes im langjährig und umfangreich geprüften Bereich Rettingens gibt.

Das Landratsamt Donau-Ries hat ferner nach dem Fachgespräch noch einige ergänzende Fragen zum weiteren Verfahren der vorläufigen Sicherung und Ausweisung des Überschwemmungsgebiets an das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit gerichtet. Die Rückäußerung liegt inzwischen vor und betont nochmals die Richtigkeit der mehrfach überprüften Berechnungsergebnisse.

Das Landratsamt Donau-Ries betont insoweit, dass etwaige bis zum Ablauf der gesetzlichen Drei-Monatsfrist vorliegende Erkenntnisse zur Berechnung des Überschwemmungsgebiets im Verfahren zur vorläufigen Sicherung grundsätzlich noch Berücksichtigung finden werden. Dies gilt zum einen für mögliche Ergebnisse des von der Interessensgemeinschaft Rettingen beauftragten Gutachters, die von der zuständigen Wasserwirtschaftsverwaltung zu prüfen wären. Zum anderen hat das Landratsamt mit Blick auf die kürzlich von Herrn Staatsminister Brunner (Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – StMELF) bei einem Besuch im Landkreis Donau-Ries zugesagte erneute Überprüfung des Überschwemmungsgebiets mit Schreiben vom heutigen Tage nochmals beim zuständigen Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit angefragt, ob dort zwischenzeitlich neuere Erkenntnisse vorliegen, die für das Verfahren zur vorläufigen Sicherung von Relevanz sein könnten.

Vor einer vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebiets wird Landrat Stefan Rößle mit der Gemeinde Tapfheim und den Vertretern der Interessengemeinschaft Rettingen in jedem Fall noch ein Gespräch führen. Die Gemeinde Tapfheim und die Vertreter der IG Rettingen sind vom Eingang der Unterlagen und einem geplanten Gesprächstermin unterrichtet worden.


Kurzinformation zur Rechtslage

Nach der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung sind Überschwemmungsgebiete zunächst von den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden - also dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth in Abstimmung mit dem Bayer. Landesamt für Umwelt - zu ermitteln und fortzuschreiben sowie auf Karten darzustellen (vgl. Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG).

Das Landratsamt Donau-Ries als untere Kreisverwaltungsbehörde des Freistaats Bayern ist sodann gesetzlich verpflichtet, die so ermittelten Überschwemmungsgebiete auszuweisen, also im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries im Wege der Rechtsverordnung öffentlich bekannt zu machen (vgl. § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG - i.V.m. Art. 46 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG).

Überschwemmungsgebiete, die von den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden ermittelt und kartiert wurden und noch nicht als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind, gelten als vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete, wenn sie als solche ortsüblich bekannt gemacht sind. Das Landratsamt Donau-Ries hat die Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung innerhalb von drei Monaten nach Übermittlung der vollständigen Karten zu bewirken (vgl. Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayWG). Die vorläufige Sicherung endet, sobald die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets in Kraft tritt oder das Festsetzungsverfahren eingestellt wird; sie endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren (vgl. Art. 47 Abs. 3 BayWG).

Gemäß § 78 Abs. 6 WHG gelten für vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete die besonderen Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete aus § 78 Abs. 1 - 5 WHG entsprechend. Insbesondere ist in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten somit die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen und die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon sind jedoch im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen - u.a. keine Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes, der Hochwasserrückhaltung und Ausgleich von verlorengehendem Rückhalteraum - durchaus möglich (vgl. § 78 Abs. 2 und 3 WHG).

2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Facebook senden.
Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Facebook. Mehr dazu rechts unter .
2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Twitter senden.
Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Twitter. Mehr dazu rechts unter .
2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Google+ senden.
Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Google+. Mehr dazu rechts unter .
Information zu Weiterempfehlungen Einstellungen für Weiterempfehlungen
 auf anderen Webseiten Senden
Schon dabei? Hier anmelden!
Schreiben Sie einen Kommentar zum Beitrag:
Spam und Eigenwerbung sind nicht gestattet.
Mehr dazu in unserem Verhaltenskodex.

Ähnliche Beiträge Übereinstimmende Themen:

Kurzes, aber kräftiges Unwetter zieht über den... Heute Nachmittag gegen 16 Uhr fuhr ich mit dem Auto von Marburg nach Ebsdorfergrund. Im Wald, hinter der Beltershäuser Straße, begann es zu...
Feuerwehreinsatz nach schwerem Unwetter in... Das schwere Unwetter am 2. Mai hat in der Kreisstadt Korbach sowie manchen Ortsteilen für Chaos gesorgt. Hier ein paar Bilder von einem überfluteten...
Asbesttransporte am Ende? Wie die Leinezeitung heute meldet, sollen die Asbesttransporte wegen zu hoher Prozesskosten erledigt sein. Nähere Infos gibt es nächste...