Staatliche Fördermittel für THG Nördlingen noch nicht in trockenen Tüchern - Landrat Rößle appelliert an Regierungspräsidenten

Der Landkreis Donau-Ries hatte mit Schreiben vom 29.09.2010 fristgerecht die Maßnahme am Theodor Heuss Gymnasium Nördlingen, die nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) gefördert wird, bei der Regierung von Schwaben beantragt. Die Regierung hat den geplanten Umbau auch bereits schulaufsichtlich genehmigt.

Aufgrund dieser vorliegenden schulaufsichtlichen Genehmigung des beantragten Bauprogramms und insbesondere da im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen die Art.10-FAG-Zuschussmittel in der gleichen Höhe wie 2010 veranschlagt worden sind, war es nicht absehbar, dass die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns im Jahr 2011 für das THG zweifelhaft wäre. Deswegen wurden seitens der Landkreisverwaltung auch mit Hochdruck sämtliche Vorarbeiten zur termingerechten Ausschreiben der Baumaßnahme intern vorbereitet.

Nun informierte die Regierung von Schwaben, dass vom Finanzministerium rund 21 Mio. EUR mehr an FAG-Mitteln/Neuaufnahmevolumen hätten zugewiesen müssen, damit für alle in Schwaben beantragten Maßnahmen auch tatsächlich im Jahr 2011 ein vorzeitiger Maßnahmebeginn hätte genehmigt werden können.

Bereits im Jahr 2010 hätte die Regierung nicht alle beantragten Maßnahmen aufgrund fehlender FAG-Mittel genehmigen können. Dieser „Antragsstau“ aus dem Jahr 2010 hätte die Zuweisung 2011 zusätzlich belastet.

Eine Expertengruppe habe, so die Regierung, alle beantragten Maßnahmen nach ihrer fachlichen Dringlichkeit bewertet. Dabei würden fehlende Klassenzimmer und fehlende Räume für die Ganztagsschule als vordringlich angesehen. Räume für Lehrer- und Verwaltungsbereiche würden grundsätzlich mit einer niedrigeren Priorität bewertet. In Anbetracht der nicht ausreichenden Mittel des zugewiesenen Neuaufnahmevolumens sei – wie die Regierung mitteilte- eine Genehmigung der beantragten Maßnahme am THG Nördlingen im Jahr 2011 äußerst fraglich.

Landrat Rößle hat sich unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Nachricht mit dem Regierungspräsidenten in Verbindung gesetzt und auf die besondere Dringlichkeit der Baumaßnahme am THG Nördlingen hingewiesen. Er betonte dabei, dass für alle drei Gymnasien im Landkreis vergleichbare Bedingungen zu schaffen sind und keine Benachteiligung des THG im Vergleich mit den Gymnasien in Donauwörth und Oettingen erfolgen dürfe. Landrat Rößle wies den Regierungspräsidenten darauf hin, dass von Seiten des Landkreises die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahme am THG gegeben sind und hat daher nachdrücklich gebeten, die Maßnahme ins Bauprogramm 2011 der Regierung von Schwaben aufzunehmen.

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