Spatenstich für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Schaffhausen
Nachdem zwischenzeitlich alle finanziellen, planerischen und verfahrenstechnischen Voraussetzungen geschaffen wurden, erfolgte am 1. Juli 2008 der Spatenstich für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Schaffhausen. In enger und guter Kooperation werden die Gemeinde Mönchsdeggingen und der Landkreis Donau-Ries die Maßnahme durchführen. Dabei wird der Landkreis wird seinen Straßenbereich komplett erneuern und die Gemeinde im Zuge der Maßnahme ihre Gehwege ausbauen. Letztendlicher Auslöser für dieses Projekt war der Neubau der Kanalisation in der gesamten Ortsdurchfahrt Schaffhausen. Diese wurden durch die Gemeinde Mönchsdeggingen durchgeführt und sind bereits abgeschlossen.
Die Beteiligung der Schaffhausener Bevölkerung und der Grundstücksbesitzer an der Planung der Ortsdurchfahrt hat bereits frühzeitig stattgefunden. Der Stellverteter des Landrats Franz Oppel dankte auch im Namen von Landrat Stefan Rößle in diesem Zusammenhang allen Beteiligten für die konstruktive und aktive Auseinandersetzung mit der Ortsdurchfahrt. Vor allem das Thema Dorflinde hatte dabei gewissen Wellen geschlagen. Letztendlich hat sich die Bevölkerung aber für eine zukunftsweisende und verkehrssichere Lösung entschieden. Er dankte ebenso Herrn Bürgermeister Wiedenmann, dem Gemeinderat und Frau Dr. Ganzenmüller-Seiler, die die Maßnahme in ihrer aktiven Zeit als Bürgermeisterin noch vorbereitet und, was die Kanalarbeiten anbelangt, auch begonnen hat.
Neben der Ortsdurchfahrt soll am Ortsrand von Schaffhausen auch die gefährliche Kreuzung der Kreisstraße DON 16 mit der Kreisstraße DON 9 durch einen Kreisverkehr entschärft werden. Hier haben sich in der Vergangenheit schwere Unfälle ereignet, die mit Hilfe des Kreisverkehrs nun vermieden werden sollen. Andererseits trägt der Kreisverkehr am unmittelbaren Ortsrand aber auch zur Verlangsamung der Einfahrgeschwindigkeit in die Ortschaft bei, was ein wichtiger Beitrag für die Verkehrssicherheit im Ort ist.
Der Landkreis Donau-Ries erhält für die Baumaßnahme Zuschüsse aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in Höhe von ca. 45% zu den Gesamtkosten in Höhe von ca. 550.000,- Euro. Der finanzielle Anteil der Gemeinde beträgt 20.000,- Euro.




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