Gefälschter Briefkopf des Landratsamtes Donau-Ries im Umlauf

Das Landratsamt Donau-Ries weist nachdrücklich darauf hin, dass das angebliche Behördenschreiben vom 3.4.2011, welches kürzlich an die Bewohner von Schmähingen in Bezug auf die geplante Errichtung eines Hähnchenmastbetriebes zugestellt wurde, nicht vom Landratsamt verfasst wurde. Von wem das Schreiben erstellt wurde ist aktuell nicht bekannt. Tatsache ist, dass der oder die Verfasser des Briefes den Briefkopf des Landratsamtes widerrechtlich verwendet haben, um den Anschein zu erwecken, dass es sich um ein Schreiben der Behörde handelt. Dieser Vorgang der Amtsanmaßung wird für den oder die Ersteller des Schreibens auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Staatsanwaltschaft wurde von der Behörde bereits eingeschaltet.

In diesem Zusammenhang möchte das Landratsamt über den tatsächlichen aktuellen Sachstand in der Sache informieren. Das Genehmigungsverfahren nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes befindet sich momentan in der Phase der sogenannten Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Bekanntmachung dazu erfolgte in den Rieser Nachrichten vom 19.03.2011. Die Antragsunterlagen liegen noch bis zum 21.04.2011 aus. Zur Einsichtnahme kann ein Termin bei der Stadt Nördlingen oder im Landratsamt vereinbart werden. Einwendungen können längstens bis zwei Wochen nach Ende der Auslegung eingereicht werden. Die schriftliche Einwendung muss den Namen und die volle leserliche Anschrift des Einwenders tragen. Für den 09.06.2011 ist im Landratsamt ein Erörterungstermin zur Besprechung der Einwendungen anberaumt.

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