Befragung zur Qualitätsprüfung des Zensus startet im Juli

Im Rahmen des Zensus 2011 wird ab Anfang Juli bei fünf Prozent der für die Stichprobe des Zensus ausgewählten Anschriften eine Wiederholungsbefragung durchgeführt. Ziel dieser Wiederholungsbefragung ist es, die Qualität und Zuverlässigkeit der Zensusergebnisse im Hinblick auf die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen zu überprüfen. Der Fragebogen umfasst weniger Angaben als der der Haushaltsstichprobe und lässt sich in fünf Minuten beantworten. Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weist darauf hin, dass sich alle Fragen der Wiederholungsbefragung auf den Zensusstichtag (9. Mai 2011) beziehen und dass auch hier eine Auskunftspflicht besteht.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitteilt, wird zur Prüfung der Qualität der Zensusergebnisse ab Anfang Juli die so genannte „Wiederholungsbefragung“ nach § 17 Zensusgesetz 2011 durchgeführt. Hierbei werden in Bayern rund 45 000 Personen, die bereits an der Haushaltsstichprobe teilgenommen haben, erneut befragt; dies entspricht fünf Prozent der damals ausgewählten Anschriften. Die Auswahl der Anschriften
erfolgte auch bei dieser Befragung durch ein statistisches Zufallsverfahren. Für die Durchführung der Wiederholungsbefragung vor Ort sind im Gegensatz zur Haushaltsstichprobe nicht die kommunalen Erhebungsstellen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig, sondern das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Die Befragungen vor Ort werden von rund 300 vom Landesamt bestellten Erhebungsbeauftragten
(Interviewern) vorgenommen. Die Wiederholungsbefragung wird von Juli bis Oktober dieses Jahres durchgeführt. Dabei wird ein Erhebungsbeauftragter durchschnittlich 150 Personen im persönlichen Interview befragen. Da der Fragebogen nur zwei Seiten umfasst, die sich auf wenige demographische
Merkmale wie Geburtsdatum, Geschlecht und Familienstand konzentrieren, wird die Befragung für den ausgewählten Bürger maximal fünf Minuten dauern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich alle gestellten Fragen, wie schon bei der Haushaltsstichprobe, auf den 9. Mai 2011, den Stichtag des Zensus beziehen. Der Ablauf der Befragung entspricht dem aus der Haushaltsstichprobe bereits bekannten Verfahren. Die Bürger erhalten zuerst ein Ankündigungsschreiben per Post, in dem der Zweck und die Rechtsgrundlagen der Wiederholungsbefragung näher erläutert werden. Darüber hinaus enthält das Schreiben dann sowohl einen Befragungstermin als auch den Namen und die Telefonnummer des Interviewers. Der Erhebungsbeauftragte wird sich zum vereinbarten Termin unaufgefordert mit seinem Interviewerausweis und seinem Reisepass oder Personalausweis legitimieren. Die Beantwortung der Fragen kann dann entweder persönlich
mit dem Interviewer erfolgen oder indem man den Fragebogen selbst ausfüllt. Um den Fragebogen vom Interviewer ausgehändigt zu bekommen, ist es erforderlich, ihm einige Basismerkmale anzugeben, damit er eindeutig feststellen kann, welche Personen in der jeweiligen Wohnung leben. Der ausgefüllte Fragebogen ist dann an die Zensusdienststelle desStatistischen Landesamtes in Fürth zu schicken. Eine dritte Möglichkeit stellt die Online-
Meldung dar: Anhand der auf der ersten Seite des ausgehändigten Fragebogens aufgeführten Fragebogennummer und dem Aktivierungscode können die Angaben über die Internetseite http://www.zensus2011.de gemeldet werden. In beiden Fällen beträgt die Beantwortungsfrist längstens 14 Tage.
Egal welche Form der Auskunftserteilung der Bürger wählt, entscheidend ist, dass er seiner Auskunftspflicht nachkommt, denn wie schon bei den vorangegangenen Befragungen des Zensus, wurde auch bei dieser eine Auskunftspflicht vom Gesetzgeber angeordnet. Bei Fragen zur Wiederholungsbefragung können sich die für die Befragung ausgewählten
Bürger an das Zensusteam in Fürth unter 0911/ 98 208 120 wenden. Das Zensusteam ist für die Dauer der Befragung montags bis freitags von 8 bis 19:30 Uhr erreichbar. Für schriftliche Anfragen können die Bürger das Kontaktformular im Internetauftritt des Statistischen Landesamtes nutzen (https://www.statistik.bayern.de/statistik/zensus-kontakt/).

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