Mit Bekanntmachung vom 14. April 2011 hat das Staatsministerium des Innern neue Vordrucke gemäß § 1 Abs. 3 der Bauvorlagenverordnung verbindlich eingeführt. Die Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2011 in Kraft. Die Vordrucke können über die Internetseite des bayerischen Staatsministeriums (www.stmi.bayern.de/service/formulare) im Themenbereich Bauen abgerufen werden. Die bisherigen verbindlich eingeführten Vordrucke dürfen bis 31. Dezember 2011 weiterverwendet werden, maßgeblich ist der Tag der Einleitung des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens.
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