Landrat ordnet das Bibermanagement im Landkreis neu: Ehrenamtliche Biberberater gesucht
Rechtzeitig zur laufenden „Hochsaison“ im Bibermanagement hat Landrat Stefan Rößle mit einer Neuordnung des Bibermanagements begonnen. Im ersten Schritt werden die ehrenamtlich für den Landkreis tätigen Naturwächter das Landratsamt bei der Abwicklung der Biberschadensmeldungen unterstützen. Langfristig möchte Landrat Stefan Rößle das Bibermanagement flächendeckend ausbauen und möglichst viele ehrenamtliche Biberberater zur fachkundigen Betreuung der Betroffenen vor Ort gewinnen. Er hat die Fachbereichsleiterin Klaudia Fackler mit dieser Aufgabe zur Neustrukturierung des Bibermanagements betraut. Dabei wird auf mehr Verantwortung vor Ort gesetzt. Einen Biberbeauftragten bei der unteren Naturschutzbehörde in der bisherigen Form, der ausschließlich die landkreisweite Biberberatung durchführte, wird es so künftig nicht mehr geben.
Aufgrund der laufenden Ernte in der Landwirtschaft werden in den kommenden Wochen und Monaten viele Biberschadensmeldungen der Land- und Forstwirte erwartet. Landrat Stefan Rößle meldet, dass ein neuer Melde- und Erfassungsbogen für Biberschäden in der Land-, Forst- und
Teichwirtschaft erarbeitet wurde und ab sofort unter www.donau-ries.de/aktuelles abrufbar ist. Seine Mitarbeiter werden die eingehenden Schadensmeldungen, die vom zuständigen Naturwächter/in bestätigt sein sollten, verwaltungsmäßig abwickeln. Es sollen möglichst alle Betroffenen, die von Bibern verursachte Fraß- , Vernässungs- oder auch Maschinenschäden geltend machen, Zahlungen, die über der Bagatellgrenze von 50 Euro pro Jahr liegen, aus dem Biberschadensfond des Freistaates erhalten können. Für Fanganträge von Bibern zur Abwendung erheblicher Biberschäden in besiedelten Ortsteilen oder Gräben mit dauerhafter Problemlage außerhalb von Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten kommt der Zeitraum ab September bis März in Betracht. Die Anträge auf Zugriffsmaßnahmen sollten schriftlich über die jeweilige Gemeinde/Stadt an das Landratsamt gestellt werden. Nach dem Fallenfang entscheidet die untere Naturschutzbehörde über den weiteren Verbleib oder die Tötung der Tiere.
Landrat Stefan Rößle setzt im Bibermanagement weiterhin auf den intensiven Dialog mit den Betroffenen. Er dankt allen Gruppierungen, die sich seit dem Übergang des Bibermanagements von den Bezirksregierungen auf die Landratsämter im Dezember 2006 aktiv um ein effektives Bibermanagement im Landkreis Donau-Ries bemühen. Bleibt es doch im Hinblick auf den gesetzlichen Schutzstatus des Bibers eine gemeinsame Daueraufgabe für den Staat, die Kommunen, Verbände und Landnutzer, die Biberaktivitäten an den Gewässern mit den Interessen der Anlieger in Einklang zu bringen. Aus den Reihen der Kommunen und den Verbänden wie Bayerischer Bauernverband, Waldbauernvereinigung, Fischereiverband, Kreisjägerschaft, Bund Naturschutz haben sich dankenswerter Weise insgesamt 58 ehrenamtliche Personen zur Mitarbeit bei der Durchführung einer landkreisweiten Biberkartierung bereiterklärt. Das Ergebnis wird bald erwartet, und soll auch zur Festlegung von Maßnahmen zur Entschärfung der Situationen an wiederkehrenden Problembereichen dienen. Zu den möglichen Maßnahmen zählen präventive Maßnahmen (Elektrozäune, Drahtgitter, Biberdammabträge), und auch Zugriffs-maßnahmen auf Biber in bestimmten Ausnahmefällen.
Herrn Landrat Stefan Rößle ist es ein großes Anliegen, dass die untere Na-turschutzbehörde im Bibermanagement alle verfügbaren Instrumente im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft und umfassend Hilfestellung geben kann. In Genderkingen konnte beispielsweise durch die Koordination des Landratsamtes der überörtliche Biberberater des Umweltministeri-ums beigezogen und auf diese Weise die weiteren Schritte einvernehmlich festgelegt werden. Der Genderkinger Bürgermeister Dietz dankte in einem persönlichen Gespräch Landrat Rößle für die Gesprächsbereitschaft. Weitere Maßnahmen in Sachen Biber sollen im Einklang mit dem Landratsamt Donau-Ries stattfinden.
Auch die in der DZ berichteten Waldschäden durch Biber im Lechgebiet bei Unterpeiching werden in einer gemeinsamen Begehung mit den zuständigen Forstexperten begutachtet und auf mögliche Maßnahmen und Entschädiungszahlungen durch den Freistaat geprüft werden



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