Bodenrichtwerte für den Landkreis Donau-Ries liegen vor

Gutachterausschuss hat getagt - Richtwerte im Landratsamt erhältlich


Als ein nützliches Element, das wichtige Anhaltspunkte bei der Er-mittlung von Grundstückswerten liefern kann, hat Landrat Stefan Rößle die im Landratsamt vorliegenden Bodenrichtwerte bezeichnet. Er hält es daher für wichtig und richtig, dass die Gutachterausschüsse nach dem Baugesetzbuch (BauGB), der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der Gutachterausschussverordnung (GutachterausschussV) im zweijährigen Turnus die Richtwerte neu ermittelteln müssen. Zum 1. Januar sind diese nun vom Gutachteraus-schuss des Landkreises Donau-Ries aktualisiert worden und können beim Landratsamt erfragt werden.

Der Bodenrichtwert stellt jedoch keinen Verkehrswert dar, sondern wird als durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter aus den Kaufpreisen der beiden zurückliegenden Jahre ermittelt. Für die sieben Städte im Landkreis gibt es mehrere Bodenrichtwerte in den Innenstadtbereichen. Dies ist darin begründet, dass hier die Bodenrichtwerte die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z. B. Ensembles im historischen Altstadtbereich) berücksichtigen, nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstückes.

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Donau-Ries hat die neuen Bodenrichtwerte in seiner letzten Sitzung beschlossen. Dem Ausschuss gehören neben einem Juristen als 1. Vorsitzenden und Mitarbeitern des Landratsamtes u. a. Vertreter des Finanzamtes, des Vermessungsamtes und der Kommunen an. Es wurden Bodenrichtwerte mit und ohne Er-schließungskosten für Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und ge-werbliche bauflächen sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen (Ackerland und Grünland) festgesetzt.

Die Bodenrichtwerte haben grundsätzlich keine bindende Wirkung und dienen in erster Linie als Orientierungsdaten. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirt-schaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgren-zungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Die aktuelle Bodenrichtwertliste kann beim Landratsamt eingesehen bzw. erworben werden. Interessenten können sich an das Landratsamt Donau-Ries, Herrn Uwe Schwertberger, Haus C, 2. Stock, Zimmer 265, Tel. 0906/74-178 oder Fax 0906/74-43178, wenden.

2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Facebook senden.
Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Facebook. Mehr dazu rechts unter .
2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Twitter senden.
Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Twitter. Mehr dazu rechts unter .
2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Google+ senden.
Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Google+. Mehr dazu rechts unter .
Information zu Weiterempfehlungen Einstellungen für Weiterempfehlungen
 auf anderen Webseiten Senden
Schon dabei? Hier anmelden!
Schreiben Sie einen Kommentar zum Beitrag:
Spam und Eigenwerbung sind nicht gestattet.
Mehr dazu in unserem Verhaltenskodex.

Ähnliche Beiträge Übereinstimmende Themen:

Startschuss für das Onlinemagazin - Innovative... Nach der Plakataktion „Wir sind Donau-Ries“ ergänzt der Landkreis seine Imagekampagne nun um ein weiteres Projekt. Vor 70 Partner aus Kommunen,...
Interessante Kreislauf der Natur! Wie neues Leben entsteht!
Gesucht: Unterstützung Schuldnerberatung und -prävention der Caritas braucht ehrenamtliche Hilfe Nur zwei Dienststellen im Landkreis Donau-Ries beraten bei Verschuldung...