Gutachterausschuss hat getagt - Bodenrichtwerte für den Landkreis liegen vor
Als ein nützliches Instrument, das wichtige Anhaltspunkte bei der Ermittlung von Grundstückswerten liefern kann, hat Landrat Stefan Rößle die im Landratsamt vorliegenden Bodenrichtwerte bezeichnet. Er begrüßt deshalb, dass die Gutachterausschüsse nach dem Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte im zweijährigen Turnus neu ermitteln müssen. Zum 1. Januar sind diese vom Gutachterausschuss des Landkreises aktualisiert worden und können nun beim Landratsamt erfragt werden.
Der Bodenrichtwert stellt jedoch keinen Verkehrswert dar, sondern wird als durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter aus den Kaufpreisen der beiden zurückliegenden Jahre ermittelt. Für die sieben Städte im Landkreis gibt es mehrere Bodenrichtwerte in den Innenstadtbereichen. Dies ist darin begründet, dass hier die Bodenrichtwerte die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z. B. Ensembles im historischen Altstadtbereich) berücksichtigen, nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstückes.
Der Gutachterausschuss für den Landkreis Donau-Ries hat die neuen Bodenrichtwerte in seiner letzten Sitzung beschlossen. Ihm gehören neben einem Jurist als Vorsitzenden u. a. Vertreter des Finanzamtes, des Vermessungsamtes und der Kommunen an. Es wurden Bodenrichtwerte mit und ohne Erschließungskosten für Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und gewerbliche Bauflächen sowie für landwirtschaftliche Grundstücke (Ackerland und Grünland) festgesetzt. Ebenso wurde ein Durchschnittspreis für den Grund und Boden forstwirtschaftlicher Grundstücke aufgelegt.
Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder Land- und Forstwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden. Zu beachten ist auch, dass sich Bodenrichtwerte grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke beziehen.
Die aktuelle Bodenrichtwertliste kann beim Landratsamt erworben werden. Interessierte sollten sich an das Landratsamt Donau-Ries, Herrn Uwe Schwertberger, Haus C, Zimmer 265, Tel. 0906/74178 wenden.

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