Impfung gegen die Neue Grippe (Schweinegrippe) – ja oder nein?

von Landratsamt Donau-Ries, Pressestelle aus Donauwörth | am 22.10.2009 | 422 mal gelesen | 1 Kommentar | 0 Bildkommentare | 0 Bilder

Hilfestellung aus ärztlicher Sicht zur individuellen Risiko- / Nutzenabwägung


I. Es besteht kein Impfzwang, keine Impfpflicht, nur ein Impfangebot.

Was wissen wir bisher über den Erreger und frühere Grippeverläufe?

1. Der neue Erreger ist sehr ansteckend, über Luft und Oberflächenkontakte leicht übertragbar.

2. Er ist weltweit verbreitet, auch deutschlandweit.

3. Bisher überwiegen bei uns milde Verlaufsformen, es gab relativ wenige Komplikationen und in Deutschland bisher nur zwei Todesfälle (in Großbritannien aber über 100 Todesfälle, in Südamerikanischen Ländern noch wesentlich mehr).

4. Der Erreger hat das Potenzial zur Wandlung / Veränderung; es können sich abgeänderte Erregertypen mit schwererem Krankheitspotenzial bilden.

5. Ob sich der Erreger verändert, weiß im Voraus niemand.

6. Aus bisherigen Erkenntnissen zu früheren Grippewellen lässt sich ableiten, dass es nach einer ersten Welle (die wir im Sommer bei uns hatten) wahrscheinlich in den bevorstehenden Wintermonaten zu einer zweiten Grippewelle kommen wird, dann möglicherweise mit einem abgewandelten und aggressiveren Erregertyp.

7. Bisherige Grippewellen führten in den letzten Jahren in Deutschland jeweils zu einer hohen Anzahl an Erkrankten, zum Teil mit erheblichen Komplikationen und regelmäßig mit einer erhöhten Anzahl von Todesfällen.

8. Es gibt jetzt wirksame Impfstoffe gegen den neuen Erreger, von denen in der Regel keine schwerwiegenden Nebenwirkungen zu erwarten sind. Das Risiko eines sogenannten Impfschadens liegt, wie auch bei den anderen empfohlenen Impfungen, bei etwa 1 : 2 Millionen.


Wer sollte sich Impfen lassen?
In absteigender Rangfolge (zunächst vorrangig Personengruppen 1-3):

1. Beschäftigte in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten / infektiösem Material

2. Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge eines anderen Grundleidens

3. Schwangere und Wöchnerinnen, insbesondere wenn sie einen zusätzlichen Risikofaktor aufweisen; Risiko- / Nutzenabwägung im Einzelfall mit dem behandelnden Arzt unter Berücksichtigung der Art des Impfstoffs

4. Haushaltskontaktpersonen als mögliche Infektionsquelle für ungeimpfte Risikopersonen

5. alle übrigen Personen ab dem Alter von 6 Monaten bis 24 Jahren

6. übriger Personenkreis im Alter von 25 – 59 Jahren

7. alle übrigen Personen ab 60 Jahren

Aus welchen Überlegungen sollte man eine Impfung erwägen?

• Individueller eigener Schutz, insbesondere bei Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe

• Schutz von Angehörigen / Lebenspartnern, die wegen anderer Erkrankungen oder altersbedingt (Säuglinge unter 6 Monate) nicht geimpft werden können, aber von den Bezugspersonen nicht angesteckt werden sollen

• Schutz von Patienten und Pflegebedürftigen durch die Impfung von Beschäftigten

• Gedanke des allgemeinen Bevölkerungsschutzes: je mehr Bürger geimpft sind, umso weniger wird sich der Erreger ausbreiten können

Unter diesen Voraussetzungen sollte jeder Bürger seine eigene sachliche Entscheidung zur Impfung treffen, abgekoppelt von der breitgetretenen Diskussion über mögliche Nebenwirkungen des neuen Impfstoffes. Die entwickelten Impfstoffe dürfen als sicher angesehen werden. Von schweren Nebenwirkungen des Impfstoffs ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszugehen.

Abschließender Hinweis zur Größenordnung bei der Risikoeinschätzung:

• Jährlich sterben in Deutschland mehrere Tausend Menschen an der saisonallen Grippe; auch bei weiterhin mildem Verlauf der Neuen Grippe ist mit ähnlich hoher Sterblichkeitsrate zu rechnen

Die Grippeimpfung erfolgt nur einmal, bei bestimmten Personen gegebenenfalls mit einer zusätzlichen Auffrischimpfung.

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Christian Momberger aus Gießen am 07.11.2009 um 01:54 Uhr  
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