BRK: Nachwuchs darf Rettungswagen steuern Lehrgang ermöglicht die Fahrt mit Einsatzfahrzeugen bis 4,75t
Vierzehn junge Bereitschaftsmitglieder des BRK-Kreisverbands Nordschwaben haben eine Schulung, die zum Führen von Fahrzeugen bis 4,75 t berechtigt, erfolgreich abgeschlossen. Damit dürfen sie, laut BRK-Kreisgeschäftsführer Erwin Rudolph, Einsatzfahrzeuge im Einsatzfall und zu dienstlichen Zwecken steuern, obwohl sie nur eine Berechtigung bis 3,8 t in der Führerscheinklasse B hätten.
Möglich gemacht hat dies eine Ende 2009 auf Landesebene durchgesetzte Gesetzesänderung, die die angespannte Fahrersituation in den ehrenamtlichen Hilfsorganisationen massiv erleichtert. Immerhin sind viele BRK-Einsatzfahrzeuge wie Rettungswagen oder Gerätewagen bis 4,5 t zugelassen, die bisher nur ältere Fahrer steuern durften. Kreisverbandsvorsitzender Franz Oppel beglückwünschte die Bereitschaftsmitglieder zur bestandenen Prüfung und dankte ihnen für ihr Engagement im Rotkreuz-Dienst. Ebenso dankte er Rainer Schuster und Günther Meckermann, beides routinierte Fahrer des Kreisverbands, die als Fahrlehrer fungierten und dem Nachwuchs das notwendige Wissen in Theorie und Praxis vermittelten.
Im Rahmen der Feierlichkeiten wurde jedoch deutlich, dass Organisationen wie die Wasserwacht nach wie vor keine Möglichkeit haben, ihre Einsatzkräfte zum Führen von Fahrzeugen mit Anhänger (für Rettungsboote) kostenneutral auszubilden. Es bleibt daher zu hoffen, dass die derzeitige Gesetzesregelung auf 7,5 t und Anhänger erweitert wird.
Über die bestandene Prüfung freuten sich Matthias Both, Donauwörth, Patrick Fackler, Rain, Sabrina Ferber, Monheim (nicht auf dem Bild), Katharina Feth, Donauwörth, Manuela Gugg, Rain, Karola Jung, Nordendorf, Christian Kanth, Kaisheim, Mike Krompaß, Wemding, Andreas Löffler, Harburg, Fabian Maßmeier, Donauwörth, Daniel Schubert (nicht auf dem Bild), Christian Stöckle, Wemding, Kathrin Veit, Wemding.



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