Erster Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Landkreis
Nun hat es auch den Landkreis Donau-Ries erwischt. Bei einem Schaf eines Betriebs in der Nähe von Fremdingen wurde der erste Fall der Blauzungenkrankheit festgestellt. Der Hoftierarzt meldete die Erkrankung eines Schafes mit typischen Symptomen der Blauzungenkrankheit dem Veterinäramt. Bei der Untersuchung wurden rotblaue Verfärbungen an den Zitzen, an der Nase und am Maul sowie hohes Fieber festgestellt. Wegen der verdächtigen Symptome wurde eine Blutprobe gezogen und am Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter-sucht. Das Ergebnis bestätigte den Verdacht. Das Schaf ist mittlerweile verendet, ein zweites verstorbenes Schaf der gleichen Herde wird nun ebenfalls am LGL Oberschleißheim auf Blauzungenkrankheit untersucht.
Aufgrund des Ausbruchs wurde nun mit Allgemeinverfügung des Land-ratsamts vom 09. Oktober 2007 eine 20 km-Gefährdungszone eingerich-tet. Sie umfasst die folgenden Gemeinden im nordwestlichen Kreisgebiet:
Alerheim, Auhausen, Deiningen, Dornstadt, Ederheim, Ehingen a. R., Fremdingen, Hainsfarth, Maihingen, Marktoffingen, Megesheim, Möt-tingen, Munningen, Nördlingen, Oettingen i. Bay., Reimlingen, Wall-erstein und Wechingen.
Die Bestimmungen der Allgemeinverfügung treten am 11. Oktober 2007 in Kraft.
Innerhalb dieses Gebiets dürfen für Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Hirsche, Rehwild) ohne Genehmigung ver-bracht werden. Auch das Verbringen aus einer 20 km-Zone in eine andere ist mit Zustimmung des Veterinäramts möglich, wenn die Tiere mindestens 7 Tage vorher mit einem Insekten abwehrende Mittel behandelt worden sind. Für den Transport von Schlachttieren zum Metzger oder Schlachthof aus dem 20 km-Gefährdungsgebiet in die 150 km-Beobachtungszone gibt es keine Einschränkungen. Für das Verbringen von Nutztieren aus der 20 km-Zone in die 150 km-Beobachtungszone und das Ausland sowie für Schafe gelten strengere Vorschriften. Näheres dazu ist der Allgemeinver-fügung des Landratsamts sowie der Internetseite des Landkreises unter www.donau-ries.de/pressemitteilungen zu entnehmen. Weitere Informati-onen erteilt das Veterinäramt des Landkreises unter der Tel.-Nr. 0906/74-423.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, die mit Fieber und Schwellungen im Kopfbereich, rotblauen Hautveränderungen am Maul, an der Nase sowie an den Zitzen des Euters einhergehen. Übereinstimmend mit klinischen Erscheinungen der Maul- und Klauenseuche zeigen erkrankte Tiere häufig Lahmheiten. Die Inkubationszeit beträgt 3-7 Tage, ausnahmsweise auch bis zu 30 Tage. Übertragen wird das krankmachende Virus durch 1-2 mm große blutsau-gende Stechmücken der Gattung Culicoides. Die Mücken sind vor allem in den Dämmerungszeiten und nachts aktiv. Sie werden vom Wind über wei-te Strecken verfrachtet. Eine direkte Übertragung der Krankheit von Tier zu Tier erfolgt nicht. Im Blut infizierter, aber nicht erkrankter Tiere können diese Viren über Wochen überleben und so ein Virusreservoir bilden.
Das Hauptverbreitungsgebiet der Blauzungenkrankheit lag ursprünglich in den tropischen Zonen Afrikas. Vermutlich aufgrund von Klimaveränderungen breitet sie sich jedoch zunehmend nach Norden aus. In Deutschland kam es allein in diesem Jahr zu über 12.000 Neuausbrüchen mit Schwerpunkten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Auch die Niederlande und Belgien sind von der Seuche schwer betroffen. Von den Mücken wurde mittlerweile auch die Nordsee überwunden mit der Folge der ersten Blauzungenausbrüche in Großbritannien. Für Menschen ist dieses Virus völlig ungefährlich. Das Fleisch auch infizierter Tiere kann daher unbedenklich verzehrt werden.

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