Jugendamt kümmert sich um junge Straftäter „Begreifen, was ein Faustschlag anrichtet – Den Ursachen der Kriminalität auf den Grund gegangen“

Im vergangenen Jahr wurden im Landkreis Donau-Ries zirka 400 junge Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, von den Jugendgerichtshelfern Sonja Weber (Dienststelle Donauwörth) und ihrem Kollegen Friedrich Breitling (Dienststelle Nördlingen) betreut. Vom Ladendiebstahl und Fahren ohne Führerschein bis zur handfesten Schlägerei: Wie die Jugendlichen und Heranwachsenden letztlich gegen das Gesetz verstoßen haben, ist ganz unterschiedlich. Bevor sie aber vor den Richter kommen, werden sie von den Jugendgerichtshelfern eingeladen.
Wer zwischen 14 und 20 Jahre alt ist und straffällig wird, wird automatisch ein Fall für die Jugendgerichtshilfe. „Uns interessiert dabei der Mensch, der hinter der Straftat steckt. Intensive Gespräche mit den straffälligen Jugendlichen, gegebenenfalls auch mit den Eltern, geben uns ein umfangreiches Bild von dem jungen Menschen, der vor den Richter muss“, informiert die Jugendgerichtshelferin.
Sitzt der Jugendliche dann auf der Anklagebank, ist auch Sonja Weber mit im Gerichtssaal. Ihr Bericht, den sie über den jungen Menschen geschrieben hat, hat beim Richter Gewicht. Mehr noch: Die Jugendgerichtshelferin macht dem Richter Vorschläge für geeignete Maßnahmen. Der Richter erlebt den jungen Straftäter nur für die relativ kurze Dauer des Prozesses. Durch unser ausführliches Gespräch haben wir die Möglichkeit, die Probleme des jungen Menschen und seine Persönlichkeit besser kennenzulernen und seine Schwächen und Stärken zu beurteilen. Bereits im Vorfeld eines Strafverfahrens kann sich die Jugendhilfe um einen Täter-Opfer-Ausgleich oder geeignete therapeutische Schritte kümmern, um einen Rückfall zu vermeiden. Wenn sich Sonja Weber vom Jugendamt um die jungen Menschen kümmert, dann hat sie immer ein Ziel vor Augen: „Runter von der schiefen Bahn.“ Sie fragt nach den Gründen, warum eine verbale Auseinandersetzung zur Schlägerei wird und warum der 16-jährige Schüler zur Droge gegriffen hat.
Eine Straftat begreift sie als Symptom. Beseitigt werden muss die Ursache. „Ein Jugendlicher muss verstehen lernen, warum er straffällig geworden ist. Durch seinen Willen, künftig straffrei leben zu wollen und mit der Hilfe des Jugendamtes, kann er einen weiteren sozialen Abstieg vermeiden.

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