BRK schult Nachwuchs im Führen von Einsatzfahrzeugen: Lehrgang ermöglicht die Fahrt mit Fahrzeugen bis 4,75t

 

Am 10. April fand beim BRK Kreisverband Nordschwaben der erste Schulungsblock zur Erlangung der Fahrberechtigung zum Führen von Fahrzeugen bis 4,75t mit Führerscheinklasse B statt. Diese Schulung ermöglicht den Lehrgangsteilnehmern nach erfolgreichem Abschluss das Führen von Einsatzfahrzeugen im Einsatzfall und zu dienstlichen Zwecken obwohl sie nur eine Berechtigung bis 3,8t in der Führerscheinklasse B hätten. Möglich gemacht hat dies eine Ende 2009 auf Landesebene durchgesetzte Gesetzesänderung, die die angespannte Fahrersituation in den ehrenamtlichen Hilfsorganisationen massiv erleichtert. Voraussetzungen für die Schulung sind ein normaler Führerschein der Klasse B sowie eine 2-jährige vollwertige Fahrerfahrung (Führerschein mit 17 zählt nicht). Ebenso dürfen nur maximal 4 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen sein. Von der Neureglegung betroffen sind alle Helfer und Mitglieder, die nach dem 01.01.81 geboren wurden.

Der KV Nordschwaben hat nun die erste Schulung dieser Einsatzkräfte vorgenommen. Beim ersten Lehrgang dieser Art waren die Ausbilder Rainer Schuster und Günther Meckermann in Monheim angetreten um zwölf Mitglieder verschiedener Bereitschaften in der vierstündigen Theorie und der Unterweisung in den Blaulichtparagraphen (§35 & 38 StVO) zu unterrichten. Im nächsten Schritt werden die Anwärter vier einstündige praktische Fahrertrainings absolvieren, die unter anderem das Einparken ohne Außenspiegel nur mit Einweiser, das Fahren in engen Gassen oder einen Hindernisparcours mit Hütchen mit einschließen. Den Abschluss bildet eine Prüfungsfahrt mit zwei Ausbildern in der das Gelernte als auch die Ortskenntnis abgeprüft werden. Bevor es jedoch auf einen Rettungswagen und zu Blaulichteinsätzen geht, wird auch hier eine Einführungsfahrt durchgeführt, um das besondere Fahrverhalten dieses Einsatzmittels in Ruhe kennenzulernen.

So sinnvoll diese Regelung auf der einen Seite auch ist, so muss man auch anmerken, dass hier nur der halbe Schritt gemacht wurde. Organisationen wie die Wasserwacht haben nach wie vor keine Möglichkeit ihre Einsatzkräfte zum Führen von Fahrzeugen mit Anhänger kostenneutral auszubilden. Das schließt z. B. das Bewegen von Rettungsbooten aus. Dafür bestehen Überlegungen im bayerischen Innenministerium, diesen Führerschein auf 7,5t und Anhänger zu erweitern.

Bis dato sind viele Einsatzfahrzeuge wie Rettungswagen oder Gerätewagen bis 4,5t zugelassen. Aufgrund des momentan stattfindenden Generationenwechsels in den Organisationen scheiden immer mehr ältere Fahrer, die noch die großen Einsatzfahrzeuge führen dürfen, aus dem aktiven Dienst aus. Dies wiederum stellt die Bereitschafen vor ein Problem: die jüngeren Fahrer wären gezwungen, unter großem finanziellen Aufwand den C1 Führerschein zu machen um z. B. einen Rettungswagen zum Sanitätsdienst fahren zu dürfen. Dank einer Gesetzesänderung kann nunmehr der Nachwuchs nach Abschluss einer Schulung die Fahrberechtigung zum Führen von Fahrzeugen bis 4,75t mit Führerscheinklasse B erlangen.

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