Wohngelderhöhung

„Für eine Vielzahl von Menschen, die Wohngeld beziehen sind zum 01.01.2009 zahlreiche Neuerungen in Kraft getreten, die wesentliche Verbesserungen für diesen Personenkreis beinhalten.“
Darüber freut sich Landrat Leo Schrell für die zahlreichen Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, die unmittelbar von den Änderungen profitieren.
Die finanziellen Vorteile sind, so der Landrat, auf eine Anhebung der jeweiligen Höchstbeträge und der Tabellenwerte und somit auf eine Erhöhung der Zuschüsse zurückzuführen. Im Detail seien folgende Verbesserungen mit der zum Jahreswechsel wirksamen Rechtsänderung eingetreten:
• Erhöhung der Höchstbeiträge, der berück-sichtigungsfähigen Miete und der Belas-tung um 10%.
• Erhöhung der Tabellenwerte um 8 %.


• Einführung eines Heizkostenbetrages, der sich nach der Zahl der zu berück-sichtigenden Haushaltsmitglieder richtet und der Miete hinzugerechnet wird.
• Wegfall der Baualtersklassen, d.h. bei der berücksichtigungsfähigen Miete wird nunmehr generell von einem Neubauniveau ausgegangen, so dass vor allem Mieter von Altbauten künftig mit einem höheren Wohngeld rechnen können.

In der Bewertung der vorgenommenen Änderungen teilt der Landrat die überwiegende Auffassung von Sozialex-perten, dass hierdurch eine notwendige Anpassung an die tatsächlichen Wohnverhältnisse und Nebenkosten von Wohngeldbeziehern erfolgt ist.

Wie der Landrat betont, werde das neue Wohngeldrecht besonders bürgerfreundlich umgesetzt. Denn gesonderte Anträge seien nicht notwendig, um in den Genuss der Vergünstigungen zu gelangen. Vielmehr erfolge die Umstellung auf die neuen Berechnungsgrundlagen automatisch durch die Wohngeldstelle im Landratsamt. Dies be-deute, dass das ab Januar 2009 zustehende Wohngeld nach Ende der laufenden Zahlung neu berechnet werde und ein aufgrund der Änderungen sich ergebender Differenzbetrag unaufgefordert nachbezahlt werde.

Abgerundet werden die Verbesserungen für Wohngeldbezieher, so Schrell, durch einen Einmalbetrag für Energiekosten. Dieser ste-he allen Antragstellern zu, die im Zeitraum vom 01.10.2008 bis 31.03.2009 zumindest für einen Monat Wohngeld bezogen haben. Ein gesonderter Antrag sei auch hier nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolge voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2009.

Für weitere Auskünfte zum neuen Wohngeld-recht stehen im Landratsamt die zuständigen Sachbearbeiterinnen zur Verfügung:
• Frau Helga Friegel-Oelkuch
(Tel: 09071/51-255; Fax: 09071/5133-255;
E-Mail: helga.friegel-oelkuch@landratsamt.dillingen.de)
• Frau Renate Gerblinger (Tel: 09071/51-256; Fax-Nr: 09071/5133-256; E-Mail: renate.gerblinger@landratsamt.dillingen.de)

Persönliche Vorsprachen sollten jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung wahrge-nommen werden, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

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