Bodenrichtwerte
Als einen besonderen Bürgerservice bezeichnet Landrat Leo Schrell die im Landratsamt in aktualisierter Form ab sofort vorliegenden Bodenrichtwerte. Sie liefern wichtige Anhaltspunkte bei der Ermittlung von Grundstückswerten für Bauland- und Gewerbeflächen im Landkreis. Deshalb, so der Landrat, sei es richtig und konsequent, dass die Gutachterausschüsse nach dem Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte für Bauland alle zwei Jahre neu ermitteln müssen. Zum Stichtag 31.12.2010 sind sie vom Gutachterausschuss zwischenzeitlich aktualisiert worden und können beim Landratsamt erfragt werden.
Der Bodenrichtwert stellt jedoch keinen Verkehrswert dar, sondern wird als durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter aus den Kaufpreisen der beiden zurückliegenden Jahre ermittelt. Für die fünf Städte im Landkreis und deren Stadtteile gibt es mehrere Bodenrichtwerte. Dies ist darin begründet, dass grundsätzlich für jedes Teilgebiet einer Stadt mit wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstückgestaltung ein eigener Bodenrichtwert ermittelt wird. Zu beachten ist jedoch, dass sich Bodenrichtwerte grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke beziehen.
Der Gutachterausschuss für den Landkreis Dillingen a.d.Donau hat die neuen Bodenrichtwerte in seiner Sitzung vom 10. Mai 2011 beschlossen.
Die aktuelle Bodenrichtwertliste kann beim Landratsamt Dillingen erworben werden. Interessenten sollten sich an das Landratsamt Dillingen, Herrn Kraus (09071/51-176) oder Frau Eder (09071/51-175) wenden. Außerdem wurde für die Jahre 2009 und 2010 ein Immobilien- und Grundstücksmarktbericht durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses veröffentlicht und eine Liste über Durchschnittspreise landwirtschaftlicher Grundstücke aufgelegt. Beide Dokumente können ausschließlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erworben werden.

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