Waffenrecht und Amnestie
Eine straffreie und kostenfreie Rückgabe von Waffen und Munition, die Bürger illegal besitzen, ist noch bis 31. Dezember 2009 bei der Polizei oder dem Landratsamt – Fachbereich Waffenrecht - möglich. Landrat Leo Schrell bittet deshalb die Bürgerinnen und Bürger, die im Besitz von Waffen und Munition sind, ihre Bestände auf den rechtmäßigen Besitz zu prüfen und gegebenenfalls die Amnestieregelegung in Anspruch zu neh-men.
Die Regelung beruht auf einer Änderung des Waffengesetzes vom 25. Juli 2009, die der Deutsche Bundestag aufgrund der Vorfälle in Winnenden im März dieses Jahres vorgenommen hat. So soll mit der darin erneut vorgenommenen Verschärfung des Waffenrechts die Aufbewahrungssicherheit für Schusswaffen verbessert, der Zugang Jugendlicher zu großkalibrigen Waffen erschwert und die Anzahl illegaler Waffen verringert werden.
Die straffreie Rückgabe illegaler Waffen bis zum Jahresende ist jedoch nur für Waffen möglich, mit denen zuvor keine Straftat begangen worden ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der illegale Waffenbesitz den Behörden nicht schon anderweitig vor der freiwilligen Abgabe bekannt geworden ist.
Der Landrat bittet die Bevölkerung zudem, darüber nachzudenken, auch legal im Besitz befindliche Waffen, die geerbt und als Altbesitz bei den Behörden angemeldet wurden, abzugeben. „Denn“, so der Landrat, durch die Abgabe nicht benötigter Waffen kann eine unsachgemäße Verwendung ausgeschlossen und damit die Sicherheit erhöht werden“.
Die abgegebenen Waffen und Munition werden dem Bayerischen Landeskriminalamt zur weiteren Verwertung und Vernichtung zugeführt.
Nähre Informationen zur freiwilligen Abgabe von Waffen und Munition sind beim Landratsamt Dillingen, Tel. 09071/51-105, erhältlich.

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