Impfverbot: Auch der Regierungsbezirk Schwaben soll BHV1-freie Region werden

Die Impfung von Rindern gegen die BHV1-Infektion (IBR) ist ab dem 01. August 2010 im gesamten Landkreis Dillingen verboten. Deshalb hat das Landratsamt als zuständige Behörde im Vollzug der einschlägigen Vorschriften des Tierseuchengesetzes (TierSG) eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Dillingen a.d.Donau veröffentlicht und zudem auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-dillingen.de) abrufbar.

Aufgrund der Verfügung dürfen ab dem 01. August 2010 in einen Tierbestand ausschließlich BHV1-freie Rinder eingestellt werden, die nicht gegen BHV1 geimpft sind. Für die Rinder muss zudem eine entsprechende amtstierärztliche Bescheinigung eines Veterinäramtes vorliegen.

Hintergrund ist, dass die Tierseuche bereits seit 1997 bundesweit in einem Pflichtverfahren bekämpft wird. Ziel ist es, die Tierseuche vollständig zu tilgen und in Abhängigkeit vom Sanierungserfolg die Anerkennung von Regierungsbezirken, Ländern und zuletzt der gesamten Bundesrepublik Deutschland als BHV1-freie Region zu erlangen. In diesem Zusammenhang werden darüber hinaus bestehende Handelshemmnisse mit anderen BHV1-freien Regionen beseitigt (z. B. Österreich, Dänemark, Finnland, Schweden, Schweiz und die Provinz Bozen).
Innerhalb Bayerns wurden bereits die Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz als BHV1-freie Regionen anerkannt. Demnächst werden die Regierungsbezirke Mittel- und Unterfranken hinzukommen. Bereits seit 1. Februar 2010 ist die Impfung in den Regierungsbezirken Ober- und Niederbayern verboten.
Im Regierungsbezirk Schwaben ist das Verfahren zur BHV1–Freimachung schon sehr weit fortgeschritten, da der Anteil an BHV1-freien Betrieben inzwischen bei weit über 99 Prozent liegt. Die Tilgung der Rinderseuche ist demnach in den nächsten Monaten im Regierungsbezirk Schwaben ebenfalls zu erwarten.

Als eine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung Schwabens als BHV1-freie Region muss allerdings die Impfung gegen BHV1 verboten sein. Mit Blick auf den gegenwärtig erreichten Sanierungsstand wurde deshalb mit der Allgemeinverfügung des Landratsamtes das Verbot der Impfung gegen BHV1 sowie der Einstellung von Rindern, die gegen BHV1 geimpft sind, verfügt.

Nähere Informationen sind beim Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz (Manuel Kimmerle, Tel. 09071/51-235, email: Manuel.Kimmerle@landratsamt.dillingen.de) erhältlich.

Wortweiser:
Das Bovine Herpesvirus 1 (im deutschen Sprachgebrauch vor allem als BHV1 abgekürzt) ist ein Herpesvirus, welches bei Rindern und anderen Rinderartigen eine meist akut verlaufende, hoch ansteckende Viruserkrankung, die auch IBR (infektiöse bovine rhinotracheitis) genannt wird, verursacht. Die Erkrankung ist in Deutschland eine anzeigepflichtige Tierseuche.

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