Einhaltung der Grenzwerte im Kernkraftwerk Gunderemmingen

Bei weitem eingehalten wurden die zulässigen Grenzwerte während der letzten Revision in Block C des Kernkraftwerkes Grundremmingen. Dies hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) auf Anfrage Landrat Leo Schrell bestätigt. Die Bewertung der Strahlenwerte insbesondere der ersten Revisionswoche von Block C (19. bis 25. September 2011) durch die Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) hatte in den letzten Tagen zu Verunsicherung und Besorgnis in der Bevölkerung geführt.

Im Interesse der Sicherheit der Menschen in der Region hat sich Leo Schrell deshalb an das LfU, das die Einhaltung der Grenzwerte kontinuierlich überwacht, gewandt und um eine Stellungnahme zu den tatsächlich ausgestoßenen Werten gebeten. Das LfU hat dem Landrat bestätigt, dass es definitiv keine Überschreitung der Emissionsgrenzwerte, auch nicht am 22. September 2011, gab. So ist der zulässige Tagesgrenzwert für Edelgasemissionen am 22. September 2011 vom Kraftwerk nur zu 13 Prozent ausgeschöpft worden. Außerhalb des Kraftwerkes wurde keine messbare Dosis festgestellt. Das LfU hat hier seit langen Jahren ein Messnetz aus 12 Stationen errichtet – hier wurde nichts gemessen.

„Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme des LfU kann keine Unregelmäßigkeit im Kraftwerksbetrieb abgeleitet werden, die eine Gesundheitsbeeinträchtigung der Bevölkerung befürchten lasse“, betont der Landrat. Ungeachtet dessen appelliert er jedoch an die Kraftwerksbetreiber, künftig so transparent wie möglich und vor allem zeitnah über die Revisionsabläufe und damit unter Umständen zwangsläufig verbundene höhere Strahlenwerte zu informieren.

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