Blumenkohl in der Mütze

Haben wir heute entdeckt. Bei einem abgeernteten Feld lag er einsam und verlassen... Erlaubt oder verboten?

Ich würde sagen, es ist gedultet. Von mir als männlichem Mitschreiber auf 'myheimat', würdest du noch die Zutaten zu einem deftigen Auflauf bekommen. Natürlich wie es sich für einen Kerl gehört auch eine Scheibe deftigen Speck dazu... hmmm... und der Rest der findet sich. *smile*
--und schon verbraucht, es gibt eigentlich keinen Hinweis auf ihn ;-)))
@ Andreas: Blumenkohl/Hackfleischauflauf mit Käse ;-)))
... eine Schlamperei das! Wie konnte man diesen wundervollen Kopf des Blumenkohls "vergessen"? Wahrscheinlich ist er absichtlich liegen gelassen worden, weil der Chefgärntner mit geschultem Auge erkannte, dass das Teil krank, verseucht ... irgendwie unkoscher ist.
Wahrscheinlich war er einfach nur zu klein für den Otto-Normal-Markt -> Minderheitendiskriminierung ... oder so
Macht mir meinen Umsonst-Blumenkohl nicht "madig"...Einen geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul! Danke Herr Bauer...
Ich will dir deinen "Umsonst-Blumenkohl" nicht madig machen, aber ich glaub es ist nicht erlaubt.
Mit Semmelnbröseln in brauner Butter - ein Hochgenuss! Lasst's euch schmecken ...
@Petra: Vielleicht fällt das unter "Mundraub". Komischer Name, das!
(nun noch einmal - eben hat MyHeimat meinen Beitrag ins Nirwana geschickt - grrr)
Nach meinem Kenntnisstand sieht die Sache so aus:
Ist das gesamte Feld abgeerntet (deutlich erkennbar keine Restarbeit mehr, selbst die Spreu usw sind schon abgefahren) kann die "Nachernte", "Nachlese", das "(Nach-)Stoppeln" beginnen. - So hatte es mir ein Landwirt erklärt.
Es darf mitgenommen (aufgeLESEN, nachgeerntet) werden, was man persönlich tragen kann. Der kommerzielle Handel ist dabei jedoch ausgeschlossen - darum auch die Begrenzung auf das "tragbare".
Dabei handelt sich um uraltes allgemeines Recht auf Feldern, die nicht erkennabr abgesperrt, umzäunt (eingeFRIEDET) sind.
Dahinter steckt eine altes Armenrecht, das in Deutschland noch lange nach dem II-Weltkrieg ganz vielen Menschen einen extra-Vorrat bescherte.
Eine Schwierigkeit tut sich heute mehr und mehr dann auf, wenn die Felder wegen ihrer Größe nicht an einem Tag abgeerntet werden können, auch sollte man die Feldgrenzen (er)kennen oder besser konkret nachfragen, wem was gehört.
"Mundraub" scheidet hier aus! --- darüber könnte man eher im Falle der Wurst aus der Altenheim-Küche auf dem Brötchen der Sekretarin disktueren und dann wäre es auch nach alter Rechtsprechung eine Bagatelle - und KEIN VERTRAUENSBRUCH.
Übrigens für neugierige:
* Das Recht der Nachlese wird in der Bibel (Altes Testament) schon in der sehr berühmten Geschichte von RUT beschrieben und führt dort gewollt zu einer Verkuppelung der jungen Witwe mit dem finanziell gut gestellten Landwirt - ein rafinierter Schachzug der Schwiegermutter...
* oder auch diese alte Regel im Alten Testament
„Wenn ihr aber euer Land aberntet, sollt ihr nicht alles bis an die Ecken des Feldes abschneiden, auch nicht Nachlese halten, sondern sollt es den Armen und Fremdlingen lassen. Ich bin der HERR, euer Gott.“ Leviticus 23,22
Sollte ich dennoch hoffnungsfalsch liegen, korrigiern!
Danke Christel für deine ausführliche Erklärung, nach deiner Beschreibung habe ich nichts falsch gemacht.
http://www.stmugv.bayern.de/umwelt/naturschutz/fre...
Wo darf man nichts mitnehmen:
- auf landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzzeit, die ohne Zustimmung des Grundstücksberechtigten nicht betreten werden dürfen (Art. 25 Abs. 1 BayNatSchG)
So gesehen wars legal -)
was man auch macht: Man ist mit einem Bein immer im Kittchen!
Wolfgang, während der Nutzzeit , ....... darf man nicht.
Wenn abgeerntet ist, gibts diese Nutzzeit doch nimmer, somit darf man den Kohl mitnehmen. Oder?
So sehe ich das auch, Corinna! Gönnen wir Silke und den Ihren doch diesen kostenfreien Vitaminschub ...
Bestimmt hat dieser Kopf ganz besonders gut geschmeckt. Aber ob er bei Deiner großen Familie auch gereicht hat?
Ach meine Jungs und Gemüse...ein anderes Thema, aber uns 3 Erwachsenen (meinem Mann, Helge und mir) hat er sehr geschmeckt!
er hat euch also gemundet - wunderbar, dass ihr ihn nicht habt dort liegen gelassen. er hat auf gewartet ... und es ist gut so.
lg aus Meitingen
MM, Pfr.
Mundraub gibt es schon seit Jahren nicht mehr - zählt alles zum Diebstahl :-)
Außerdem hat Silke nur "erste Hilfe" geleistet und den armen, verunglückten Blumenkohl mit heimgenommen bevor er draußen erfriert.....
...das solltet ihr entsprechend würdigen :-)
Danke, Mike! Du scheinst mich gut zu kennen!!! ;-)
Frag ihn nach seinem Namen und seiner Adresse - wenn er sie nicht weiß, ist er Dein!