Wunschkennzeichen
Ab sofort können bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen im Landkreis Dillingen als Wunschkennzeichen auch Kennzeichen mit einem Buchstaben und vier Ziffern gewählt werden. Damit reagiert das Landratsamt nach Aussage von Landrat Leo Schrell auf einen vielfach aus der Bevölkerung geäußerten Wunsch.
Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung durften Kennzeichen mit 1000er Ziffern nur von Zulassungsbehörden ausgegeben werden, deren Kennzeichenkontingent erschöpft war. Kennzeichenkombinationen mit vierstelligen Zahlenkombinationen wurden daher überwiegend in Großstädten vergeben. Kennzeichen mit vier Ziffern können allerdings nur mit einem Buchstaben von A bis Z vergeben werden. Dies liegt daran, dass bei Kombinationen mit zwei Buchstaben und vier Zahlen der Platz auf dem Kennzeichenschild bei einer Höchstlänge des Schildes von 520 mm nicht ausreichend ist. Aus Platzgründen können auch keine Kennzeichen mit „H“ (historisches Fahrzeug) oder Saisonzeitraum mit einer Tausenderkombination zugeteilt werden.
Ein Wunschkennzeichen kann wie bisher über die Internetseiten des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau (www.landkreis.dillingen.de) oder telefonisch direkt bei der Zulassungsstelle reserviert werden. Die Gebühr in Höhe von 12,80 Euro wird bei der Zulassung des Fahrzeugs fällig. Die Reservierung kann höchstens für die Dauer von drei Monaten erfolgen.
Weitere Informationen rund um das Thema Fahrzeugzulassung sind über die Internetseite des Landkreises Dillingen a.d.Donau www.landkreis.dillingen.de abrufbar.

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