Faschingsumzüge
Mit Beginn der Faschingssaison sind bei den Faschingsgesellschaften die Planungen für die zahlreichen Veranstaltungen und Faschingsumzüge in die entscheidende Phase getreten.
Um insbesondere einen unfallfreien Verlauf der Umzüge zu gewährleisten, haben sich die Veranstalter in den letzten Jahren einvernehmlich mit den Sicherheitsbehörden auf Sicherheitsbestimmungen verständigt, die sowohl für Veranstalter als auch für Teilnehmer eines Faschingsumzuges gelten.
Auf deren Einhaltung verweist das Landratsamt Dillingen a.d.Donau. Ebenso auf das dazu eigens entwickelte Merkblatt „Was müssen Sie als Teilnehmer/Gruppe eines Faschingsumzugs im Landkreis Dillingen a.d. Donau beachten?“. Das Merkblatt wurde im Vorfeld der neuen Faschingssaison aktualisiert und steht im Internet unter www.landkreis.dillingen.de/lra/verkehr/merkblatt_faschingsumzuege.pdf zum Download zur Verfügung.

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