Faschingsumzüge

In nicht allzu ferner Zeit werden sich die Faschingsgesellschaften auf die närrische Saison 2010 vorbereiten. Dabei bittet Landrat Leo Schrell insbesondere bei der Organisation und Durchführung von Faschingsumzügen Sicherheitsstandards und die einschlägigen Vorschriften zu beachten und umzusetzen, damit bei dem närrischen Treiben keine Personen zu Schaden kommen. Bereits im vergangenen Jahr hat der Landrat die Initiative ergriffen, dass die Veranstalter gemeinsam mit der Polizei und den Sicherheitsbehörden den Ablauf der Umzüge kritisch analysieren und zwingend einzuhaltende Vorschriften ausführlich erläutern.

Hintergrund der Initiative des Landrats war damals der tödliche Unfall, der sich auf tragische Weise in Wertingen ereignet hatte. Im Rahmen der vom Landrat initiierten Gesprächsrunde haben sich die Veranstalter der Faschingsumzüge vor einigen Wochen zum zweiten Mal im Landratsamt getroffen, um gemeinsam mit Vertretern der Polizei, der Gemeinden, des TÜVs und des Landratsamts nach Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen, die den Interessen der Veranstalter, der Teilnehmer und Besucher der Faschingsumzüge gerecht werden.

Dabei sei den Beteiligten gelungen, so Landrat Leo Schrell, sich gemeinsam auf gute Lösungsvorschläge mit „Augenmaß“ zu verständigen. So einigten sich die Gesprächsteilnehmer beispielsweise darauf, dass nicht generell für alle Faschingswagen ein Sachverständigengutachten gefordert werden soll. Vielmehr sollen nur Umzugsteilnehmer, deren Fahrzeuge über keine gültige Betriebserlaubnis verfügen, wesentlich verändert wurden oder die zulässigen Maße überschreiten, die Verkehrssicherheit ihrer Faschingswagen durch ein aktuelles Sachverständigengutachten nachweisen. Darüber hinaus verständigten sich sämtliche Beteiligten darauf, dass als „Faustregel“ je eine Begleitperson pro Rad die Faschingswagen begleiten, die maximale Lautstärke vor, während und nach der Umzüge auf ein vernünftiges Maß reduziert werden soll und Sü-ßigkeiten und sonstige Gegenstände weiterhin nur ausgeteilt, nicht jedoch von den fahrenden Wagen geworfen werden sollen.

Die Veranstalter der Faschingsumzüge sprachen sich zudem dafür aus, sämtliche von den Teilnehmern an den Faschingsumzügen und insbesondere von den Wagenbauern zu beachtenden Vorgaben in einem Merkblatt zusammenzufassen. Diesem Wunsch der Umzugsveranstalter ist das Landratsamt gerne nachgekommen und hat das Merkblatt bereits auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-dillingen.de) veröffentlicht. Somit können sich insbesondere die Wagenbauer rechtzeitig vor der Faschingssaison darüber informieren, welche Regelungen für die Faschingsumzüge im Frühjahr 2010 im Landkreis Dillingen zu beachten sind.

Wichtig ist dem Landrat, dass bei den Faschingsumzügen auch weiterhin die Brauchtumspflege und die Faschingstradition im Vordergrund stehen, doch dürfe dies nicht zu Lasten der Sicherheit der Faschingsumzüge gehen. Daher sei es aus seiner Sicht erfreulich, dass sich alle Beteiligten auf ein vernünftiges Maß an Sicherheitsvorgaben geeinigt haben, ohne dabei das eigentliche Ziel aus den Augen zu verlieren: Schließlich sollen lediglich die Faschingsumzüge so sicher wie möglich gestaltet und den Beteiligten nicht der Spaß an den Faschingsumzügen geraubt werden.

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