Fahrtkostenerstattung für Schüler

Nachdem sich das Schuljahr 2007/2008 langsam aber sicher dem Ende zuneigt und zahlreiche Schüler aus dem Landkreis Dillingen a. d. Donau im laufenden Schuljahr Fahrtkosten aufgewendet haben, weist Landrat Leo Schrell darauf hin, dass für viele Schüler ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht. Zum Kreis der potenziell Erstattungsberechtigten, gehören, so der Landrat, Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen.

Entsprechende Antragsformulare für die Fahrkostenerstattung seien beim Sekretariat der jeweiligen Schule oder im Landratsamt (Frau Gerblinger, Tel.: 09071/51-252, E-Mail.: christi-ne.gerblinger@landratsamt.dillingen.de, Frau Edel, Tel.: 09071/51-251, E-Mail.: ma-nuela.edel@landratsamt.dillingen, Zi.Nr.: 313) erhältlich.

Wie der Landrat betont, gelten aufgrund strikter gesetzlicher Vorgaben jedoch die nachfolgenden Erstattungsvoraussetzungen für Schülerbeförderungskosten:

• der Erstattungsantrag muss bis 31.10.2008 gestellt werden.

• die nachgewiesenen Fahrtkosten müssen die sog. Familienbelastungsgrenze von 370 € im Schuljahr übersteigen. Bei Familien, die im August 2007 für mindestens drei Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz hatten, wird eine Anrechnung der Familienbelastungsgrenze nicht vorgenommen, das heißt, die verauslagten Fahrtkosten können in voller Höhe erstattet werden. Liegen die Voraussetzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, vermindert sich die Familienbelastungsgrenze anteilig. Gleiches gilt für den Bezug von Arbeitslosengeld II. Entsprechende Belege sind dem Antrag beizulegen.

• mögliche Fahrpreisermäßigungen müssen in Anspruch genommen werden. Hierzu zählt auch die Bahncard, sofern sich - bezogen auf das gesamte Schuljahr – ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt.

• bei Benutzung eines Privat-Pkw´s für Fahrten zur Schule sind die Kosten nur erstattungsfähig, wenn das Landratsamt die Notwendigkeit zur PKW-Nutzung anerkennt.

Um Problemen bei der Erstattungsfähigkeit vorzubeugen, appelliert der Landrat an alle Schüler, die im Schuljahr 2008/2009 eine der genannten Schulen besuchen, die vorstehenden Grundsätze beim Erwerb einer Fahrkarte oder bei der Benutzung eines PKW´s strikt einzuhalten. Die Antragsformulare für die PKW-Benutzung seien bei den Schulsekretariaten oder im Landratsamt bei den genannten Sachbearbeiterinnen erhältlich. Daneben seien weitere Informationen zu den wichtigsten Fragen der Schülferbeförderung auf der Internetseite des Landkreises unter http://intranet/landkreis/lra/sozang/index.htm hinterlegt.

Im Hinblick darauf, dass das diesjährige Schuljahr erst am 01.08.2008 endet, weist der Landrat noch darauf hin, dass Schüler, die über das Landratsamt Dillingen a. d. Donau Fahrkarten erhalten haben, die Juli-Fahrausweise am 01.08.2008 ohne weiteres nutzen können. Das Lösen eines Einzelfahrausweises sei somit nicht nötig und könne somit auch nicht im Nachhinein erstattet werden. Dies gelte für Schülertickets der folgenden Verkehrsunternehmen: Regionalbus Augsburg (RBA), Deutsche Bahn (DB), Augsburger Verkehrsverbund (AVV) und Firma Schwarzer Nördlingen.

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