Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Veröffentlichung von Fotografien in „Google Street View“
Dillingen: Dillingen a. d. Donau | Die Firma Google erfasst seit längerer Zeit mit auf Fahrzeugen montierten Spezialkameras in Deutschland Straßenzüge und öffentliche Plätze. Dabei handelt es sich nicht um Livebilder sondern um Fotoaufnahmen, die als „Street View“ in die kostenfreien Angebote „Google Maps“ und „Google Earth“ integriert werden.
„Street View“ ermöglicht dabei dem Internetnutzer einen Straßenzug bei einem „virtuellen Rundgang“ aus der Perspektive eines Fußgängers zu betrachten.
Die aktuellen Aufnahmeorte gibt Google im Internet unter http://maps.google.de/help/maps/streetview/where-i... bei „Wo werden in Deutschland die nächsten Fotoaufnahmen gemacht?“ bekannt. Danach sind auch im Landkreis Dillingen a.d.Donau Aufnahmen vorgesehen.
Das Landratsamt Dillingen weist deshalb darauf hin, dass nach deutschem Datenschutzrecht die Veröffentlichung von über Geokoordinaten eindeutig lokalisierten, systematisch bereitgestellten Bilddateien unzulässig ist, wenn hierauf Gesichter, Kraftfahrzeugkennzeichen oder Hausnummern erkennbar sind. Google hat sich daher bereits im Jahr 2009 gegenüber den zuständigen Datenschutzbehörden verpflichtet, solche Merkmale vor der Veröffentlichung des Bildmaterials unkenntlich zu machen. Ferner hat sich Google in einer Selbstverpflichtung mit den deutschen Datenschutzbehörden darauf verständigt, dass Eigentümer, aber auch Mieter von Gebäuden der Aufnahme ihrer Häuser, Wohnungen, Gärten und Fahrzeuge widersprechen können. Google hat sich in diesen Fällen verpflichtet, das Bildmaterial vollständig aus „Street View“ zu entfernen.
Der Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Fotografien in „Street View“ kann per e-mail an streetview-deutschland@google.com oder postalisch an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg gerichtet werden. Ein Musterformular für den Widerspruch steht im Internet unter www.landkreis-dillingen.de zur Verfügung.


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