Holzheimer fordern Sachlichkeit von der Regierung

Holzheim: Am Roten Brunnen | Die Regierung von Schwaben fordert die Bürgerinitiative auf zurück zur Sachlichkeit zu kommen.
Genau diese geforderte Sachlichkeit vermissen die Bürger von Holzheim und Münster bei der Regierung in Ihrem Bescheid vom 01.04.2010. Denn alle vom Petitionsausschuss geforderten und angeführten Sachgründe fehlen in diesem Bescheid!
Die Holzheimer ärgern sich nicht über das Urteil des Verwaltungsgerichtes, sondern über die fehlende sachliche Begründung im Bescheid vom 01.04.2010 der Regierung von Schwaben.

„Die fehlende sachliche Begründung im Bescheid führte unweigerlich zu diesem Urteil“, so Josef Unsinn von der BI-Holzheim.
Der Bescheid der Regierung von Schwaben wurde als rechtswidrig vom Gericht zurück gewiesen.
Des Weiteren sind die Holzheimer fassungslos darüber, wie die Regierung von Schwaben das Urteil des Verwaltungsgerichts für sich interpretiert, nämlich, dass die Regierung von Schwaben nach diesem Urteil umgehend zurück zum Plangenehmigungsverfahren wechseln wird.
Diese Interpretation ist aus Sicht der Holzheimer absolut falsch, denn das Verwaltungsgericht hat in der Pressemitteilung zum Urteil vom 30.06.2010 klar geäußert. Zitat: „ Ob ein Plangenehmigungsverfahren oder ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werde, obliege der Regierung von Schwaben.“

Für Josef Unsinn von BI-Holzheim ist klar, dass der Bescheid vom 01.04.2010 der Regierung von Schwaben absichtlich und mit Vorsatz derart mangelhaft erstellt wurde, mit der Hoffnung dass durch das Gerichtsurteil die Regierung von Schwaben legitimiert wird, zurück zum Plangenehmigungsverfahren wechseln zu müssen. Dies geht jedoch aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht hervor!

Sollte die Regierung von Schwaben wie bereits im Gerichtssaal angekündigt zurück zum Plangenehmigungsverfahren wechseln, wird die Entscheidung des Petitionsausschusses umgangen und das Parlament ausgetrickst. Falls die Regierung von Schwaben bei der von Herrn Regierungsdirektor Schröder geäußerten Verfahrensweise bleiben wird, werden die Holzheimer den Petitionsausschuss erneut bemühen. Die Berichterstatter des Petitionsausschusses äußerten beim letzten Ortstermin in Holzheim bereits Ihren Unmut über die Vorgehensweise der Regierung von Schwaben gegenüber den Gemeinden Holzheim und Münster.



Eine Petition ist die letzte Möglichkeit der Bevölkerung, sich gegen Beamtenwillkür zur Wehr zu setzen. Die Regierung von Schwaben versucht mit allen Mitteln auch dies auszuhebeln. Die Holzheimer fragen sich in welch einem Staat leben wir, in dem derartige Ungeheuerlichkeiten möglich sind.

Josef Unsinn von der BI-Holzheim ist dennoch zuversichtlich, dass das geforderte Planfeststellungsverfahren von der Regierung von Schwaben gewählt wird, denn die Tatsachen und Fakten sind derart erdrückend und belastend für die Regierung von Schwaben, dass sie gar nicht umhin kommt ein Planfeststellungsverfahren, wenn auch zähneknirschend zu wählen.
Nur in einem Planfeststellungsverfahren können sich die in dem seit 12Jahren laufenden Verfahren und grundlegend veränderten Bedingungen für eine Deponie in Holzheim fach- und sachgerecht aufgearbeitet werden.

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