Gasprüfung gemäß DVFG Arbeitsblatt G 607 für Caravans und Reisemobile
Wussten Sie eigentlich, dass man alle zwei Jahre für die rechtzeitige Überprüfung der Gasanlage in mobilen Freitzeitfahrzeugen also Wohnwagen und Reisemobilen als Fahrzeughalter verantwortlich ist. Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug auf einem Campingplatz, im Gartengrundstück oder auf der Straße geparkt steht. Sicherheit geht hier vor.
Die Prüfung wird durch einen Sachverständigen für Flüssiggasanlagen durchgeführt. Warum, fragen Sie sich vielleicht? Mit der Zeit können Sicherheitsrelevante Teile einer Gasanlage wie der Niederdruckgasregler, das Gasrohr, der Nieder- bzw. Hochdruckgasschlauch oder auch der Gaskocher oder die Gasheizung Undichtigkeiten aufweisen. Dies kann neben der gefährlichen Vergiftungsgefahr bis zur Explosion führen.
Der ortsansässige Sachverständige für Flüssiggasanlage in mobilen Freizeitfahrzeugen berät Sie hierzu gerne unter telefonisch unter 0160/97783540.


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