Rechts vor links für Radfahrer bei gegenläufigen Einbahnstraßen
Burgdorf: Schloßstraße | aus der HAZ vom 3.12.2011:
Frage eines Lesers an Schöler:
In meiner Fahrtrichtung biegt eine Einbahnstraße nach rechts ab, an der Einmündung ist ein Fahrradschild, das Pfeile in beide Richtungen zeigt. Muss man hier einem entgegenkommenden Radfahrer Vorfahrt gewähren?
Antwort:
Durch die Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung für Radler gilt in dem beschriebenen Einmündungsbereich die Vorfahrtsregelung rechts vor links.
Dieses ist z.B. der Fall an mehreren Stellen in Burgdorf:
Schloßstraße/Braunschweiger Straße;
Poststraße/Marktstraße;
Berliner Ring/Grünewaldstraße
an alle Autofahrer: ACHTUNG in diesem Bereichen
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Naja, Radfahrer und Verkehrsregeln .... hätte letztens fast eine schwarz gekleidete Radfahrerin erwischt, falsche Straßenseite und Dunkelheit ohne Licht .... und dann solche einfachen Regeln?
Die beidseitige Eibahnstraßenbenutzung für Radfahrer ist vom Grundsatz her eine gute Idee, die Radfahrern z. B. Umwege erspart. Ich nutze diesen Vorteil auf jeden Fall. Das mit der erwähnten Regelung wußte ich noch nicht genau. Danke für die Information.
Aber manchmal finde diese Regelung auch ganz schön gefährlich. Nicht nur, weil viele Autofahrer hier unsicher sind. In der Friederikenstr. und Louisenstr. z. B. ist es so eng, daß mir als Radfahrer oft nur der Gehweg zum Ausweichen bleibt. Das entsteht durch parkende Fahrzeuge oder eben wenn mir Kleinbusse oder LKW entgegen kommen.
Da müßte Straßentechnisch noch einiges geschehen. Sonst bleibt es eine von viel zu vielen halbfertigen Maßnahmen in Burgdorf.
In Hannover, in der Luisenstraße gibt es auch das Problem, das man als Radler oft in der entgegensetzten Richtung nicht ernst genommen wird.
Aber die Autofahrer haben hier kein Recht auf freie Fahrt. Sie müssen den Radler als gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer akzeptieren und ihm den Raum zu radfahren lassen - also auch mal halten, wenn dort Kraftfahrzeuge parken und sie diese überholen müssen. Das ist wie im normalen Straßenverkehr: Ich kann nicht überholen, wenn mir jemand entgegenkommt.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Ich ärgere mich als Autofahrer genauso über die Radler ohne Licht - die man dann zu spät sieht - oder wenn sie sich nicht an die anderen Verkehrsregeln halten.
Deshalb finde ich Tipps für alle Verkehrsteilnehmer auch so wichtig!
Natürlich muß ich mich als Radfahrer auch an klare Regeln halten. Z.B. rechtzeitig die Richtung anzeigen und keine Fußgänger schneiden. Das vermisse ich oft.
Gruß Ralf
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