Radfahren in Burgdorf: Hemmnisse für zügiges Fortkommen

Hier sieht der Fahrradfahrer Rot: Der Querverkehr bekommt grün, aber der Fahrradfahrer muss warten, weil er vielleicht nur eine Zehntelsekunde zu spät Grün angefordert hat. Foto: Hurcks
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Schon vieles verbessert, aber es bleiben noch Defizite

Das Fahrradfahren in Burgdorf muss noch attraktiver und sicherer werden.
Auf den 2014 eingerichteten "Schutzstreifen" fühlen sich vor allem bei starkem Kfz.-Verkehr die meisten Radfahrer unwohl und gefährdet.

Attraktiv ist die Benutzung des umweltfreundlichsten Verkehrsmittels nur dann, wenn der Radler sein Ziel auf möglichst kurzem Wege und ohne ständige Gefährdung seiner Gesundheit erreichen kann. Das ist in Burgdorf nicht überall möglich, weil die Verkehrsführung, umständliche oder fehlende Straßenquerungen, hemmende Verbotsschilder (Brücke am Schwimmbad) sowie die Radfahrer- und Fußgänger-feindlichen Ampelschaltungen vor allem an der Kreuzung Ostlandring/Immenser Landstraße dem im Wege stehen. 2014 wurden nun die umstrittenen Schutzstreifen eingerichtet.

Beispiel 1: Ampelschaltungen
Fußgänger und Radfahrer fühlen sich durch die Ungleichbehandlung an einigen durch Ampeln geregelten Kreuzungen in Burgdorf diskriminiert. Und Autofahrer sind häufig verunsichert, weil sie nie genau wissen, ob an Überwegen die Lichtsignalanlage für die querenden Verkehrsteilnehmer nun Grün zeigt oder nicht. Das führt häufig dazu, dass abbiegende Autofahrer gar nicht mit Radfahrern rechnen, weil diese doch beim letzten Abbiegevorgang Rot hatten.

Ich setze mich gemeinsam mit vielen anderen Radlern dafür ein, die Ampelschaltungen – vor allem an den Kreuzungen Berliner Ring/Immenser Landstraße - so zu programmieren, dass der Knopfdruck dann überflüssig wird, wenn der querende Verkehr bereits Grün angefordert hat. Durch den Kreisel am Schwarzen Herzog sind die Ampeln dort zum Glück entfallen. Und an der Kreuzung Uetzer Straße/Ostlandring/Osttangente wurde der Druckknopf abgenaut. Es geht also!

Wer zu spät drückt …
Warum bleibt dann die "Bettelampel" am Berliner Ring/Ostlandring? Drückt der Radfahrer oder das Schulkind nur einen Sekundenbruchteil zu spät den Knopf, muss er eine ganze Ampelphase warten, ehe das von ihm angeforderte Grün kommt.
Das ist nicht nur ärgerlich, sondern widerspricht eklatant dem Gleichheitsgrundsatz und Gerechtigkeitsgefühl vieler Menschen. Sie fühlen sich schlichtweg als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse.

Beispiel 2: Einbahnstraßen
Wer viel in anderen Städten unterwegs ist, freut sich über zügiges Fortkommen, weil Fahrradfahrer nahezu überall Einbahnstraßen auch in entgegengesetzter Richtung befahren dürfen. In Burgdorf wurden die meisten Einbahnstraßen 2012 endlich freigegeben. Von einer zuvor als Gegenargument angeführten Häufung der Unfälle mit Fahrradfahrern hat man seitdem nichts gehört oder gelesen.

Beispiel 3: Straßenquerungen
Wer von den „Stadtvillen“ am Ostlandring ohne 400 Meter Umweg Richtung Schulzentrum radeln möchte, muss rechtswidrig den immer noch nicht gegenläufig nutzbaren, mindestens fünf Meter breiten Weg bis zur Fußgängerampel befahren, um überhaupt den Ostlandring queren zu können.
Wer vom Duderstädter Weg zum Aldi oder zum Bäcker und Fleischer will, muss sein Rad 50 bis 80 Meter schieben, wenn er sich nicht eines Verkehrsverstoßes schuldig machen will. Bis zum Getränkemarkt sind es 100 Meter.
Aber wozu ist ein Fahrrad da? Doch wohl nicht zum Schieben?!

Auch hier könnte der breite Weg problemlos zum Befahren in beiden Richtungen freigegeben werden. Zusatzeffekt wäre die direkte Anbindung an die Osttangente.
„Man“ muss es nur wollen! Will „man“ aber nicht! Man tut „es“ nur, wenn ein Gericht es anordnet. Wie an der Autobahnauffahrt in Beinhorn, wo der Radler jetzt endlich ohne schieben zu müssen den Autobahnzubringer überqueren darf. Ein Liegeradfahrer hatte geklagt und Recht bekommen.

Beispiel 4: Brücke am Schwimmbad
Von zehn Radfahrern fahren neun über die Brücke am Schwimmbad – und machen sich strafbar. Denn dieser 180 Meter lange Weg ist lediglich als Fußweg ausgewiesen. Siehe Foto! Und jedes Gebotsschild für die einen ist zugleich ein Verbotsschild für alle anderen. In anderen Regionen werden solche Brücken problemlos als Fahrradweg ausgewiesen.

Beispiel 5: Drängelgitter
Radfahrer müssen wohl in Planers Augen potentielle Selbstmörder sein und müssen vor sich selbst geschützt werden. Wie sonst kann man sich die vielen Drängelgitter in Burgdorf erklären, die oft von Müttern mit Kinderanhänger kaum zu durchfahren sind? Beispiel: Schillerslager Straße kurz vor dem Kreisel oder Weststadt (Fußweg am autofreien Ahrbergenweg).
Dabei wären Drängelgitter an Autostraßen-Einmündungen in Straßen mit begleitendem Radweg oft wesentlich dringlicher … Nämlich zum Schutz von Fahrradfahrern! Immerhin wurden 2013 viele rotweiße Pfähle ersetzt und in größerem Abstand zueinander postiert, so dass nun ein Anhänger problemlos hindurchpasst.

Recht und Gesetz
Begründet werden die hier geschilderten Behinderungen für Radfahrer von den Verantwortlichen oft mit dem Hinweis auf mögliche Schadensersatzforderungen, falls nun doch mal „etwas passiert“.
„Dies ist in den meisten Fällen nicht nachvollziehbar“, meint der Rechtsexperten des ADFC-Bundesverbandes, Roland Huhn.
Huhns Antwort: „Es ist so, dass die Kommunen nur selten für Schäden durch nicht radverkehrsgerechte Anlagen haften. Für Verschleißschäden wie Schlaglöcher und andere Straßenschäden so gut wie nie, für künstliche Hindernisse schon eher, aber eigentlich nur dann, wenn es sich dabei nahezu um ,Fallen’ handelt, die Radfahrer nicht erkennen können.“

Auch für „Verkehrseinrichtungen“ wie Umlaufsperren gilt ebenso wie für Verkehrszeichen § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO: „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.“

Und: „Gefahren, die ein sorgfältiger Benutzer bereits mit einem beiläufigen Blick selbst erfassen kann, erfordern mithin keine besonderen Maßnahmen; vor ihnen muss insbesondere auch nicht gewarnt werden (vgl. BGH VersR 1979, 262).

Bürgerreporter:in:

Dieter Hurcks aus Burgdorf

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