Beinbruch / Vorfahrt nicht beachtet

von Fritz Bredemeier aus Burgdorf | am 12.10.2009 | 266 mal gelesen | 5 Kommentare | 0 Bildkommentare | 1 Bild

Fahrradfahrer verletzt sich -
lautet die Überschrift -

Er hat >sich< also ein Bein gebrochen und die Haut abgeschürft, so daß man ihn ins Krankenhaus gebracht hat.

Aber sonst ist nicht viel passiert. Das Auto und das Fahrrad sind heil geblieben.

Daß der Vorfall auf einem Gehweg passiert ist, auf welchem die Fahrradfahrer zwangsweise fahren müssen, und Vorfahrt haben, ist offenbar nicht der Rede wert.

In der Straßenverkehrsordnung ist ganz klar geregelt, daß Fahrräder, Fahrzeuge sind.
Fahrzeuge fahren auf der Straße. Dafür ist die da.
Gehwege dürfen mit Fahrzeugen nicht befahren werden!!

Das Straßenverkehrsamt ordnet mit einem Schild, jedoch manchmal an, daß die Radler auf dem Gehweg fahren müssen.

Wenn sie das denn tun, obwohl keine Schild dort herumsteht, wird die Polizei vorgeschickt, die dann den verdutzten Radfahrern ein Bußgeld abknöpft.

Der gefährlichste Ort für Fahrradfahrer ist der Gehweg. Man rechnet dort nicht mit ihnen, und man sieht sie nicht.

Sowohl die Behörden als auch die Polizei, sind nach Verwaltungsvorschriften verpflichtet, bei jeder sich bietenden Gelegenheit, die Zweckmäßigkeit von Radverkehrsanlagen zu prüfen und notfalls Änderungen anzuregen.

Es gibt laut Polizei keine Unfallschwerpunkte, also auch keine Anregung. Höchstens Aufregung.

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5 Kommentare zum Beitrag
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Irene deSeke aus Burgdorf am 12.10.2009 um 11:12 Uhr  
20.629
Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen am 12.10.2009 um 20:49 Uhr  
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Irene deSeke aus Burgdorf am 12.10.2009 um 21:47 Uhr  
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Fritz Bredemeier aus Burgdorf am 12.10.2009 um 23:39 Uhr  
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Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen am 13.10.2009 um 01:58 Uhr  
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