Beinbruch / Vorfahrt nicht beachtet
Fahrradfahrer verletzt sich -
lautet die Überschrift -
Er hat >sich< also ein Bein gebrochen und die Haut abgeschürft, so daß man ihn ins Krankenhaus gebracht hat.
Aber sonst ist nicht viel passiert. Das Auto und das Fahrrad sind heil geblieben.
Daß der Vorfall auf einem Gehweg passiert ist, auf welchem die Fahrradfahrer zwangsweise fahren müssen, und Vorfahrt haben, ist offenbar nicht der Rede wert.
In der Straßenverkehrsordnung ist ganz klar geregelt, daß Fahrräder, Fahrzeuge sind.
Fahrzeuge fahren auf der Straße. Dafür ist die da.
Gehwege dürfen mit Fahrzeugen nicht befahren werden!!
Das Straßenverkehrsamt ordnet mit einem Schild, jedoch manchmal an, daß die Radler auf dem Gehweg fahren müssen.
Wenn sie das denn tun, obwohl keine Schild dort herumsteht, wird die Polizei vorgeschickt, die dann den verdutzten Radfahrern ein Bußgeld abknöpft.
Der gefährlichste Ort für Fahrradfahrer ist der Gehweg. Man rechnet dort nicht mit ihnen, und man sieht sie nicht.
Sowohl die Behörden als auch die Polizei, sind nach Verwaltungsvorschriften verpflichtet, bei jeder sich bietenden Gelegenheit, die Zweckmäßigkeit von Radverkehrsanlagen zu prüfen und notfalls Änderungen anzuregen.
Es gibt laut Polizei keine Unfallschwerpunkte, also auch keine Anregung. Höchstens Aufregung.
Ist doch klar, Hauptsache Auto und Fahrrad sind heil geblieben. Das der Mann jetzt arbeitsmäßig erst einmal ausfällt, wen interessiert das.
Und voher, beim Rausfahren nochmal zu beiden Seiten sehen oder vielleicht blinken ist doch nicht notwendig. Fußgänger, Radfahrer die sehen mich doch.
"Daß der Vorfall auf einem Gehweg passiert ist, auf welchem die Fahrradfahrer zwangsweise fahren müssen, und Vorfahrt haben, ist offenbar nicht der Rede wert."
Im Artikel (siehe Foto) ist das mit der vom Autofahrer missachteten Vorfahrt zumindest erwähnt.
Das mit dem Gehweg nicht. Aber wenn dort das erwähnte Radwegschild steht, ist es auch kein (reiner) Gehweg.
Da ist ein Fußweg und ein Radweg der beidseitig befahren werden kann.
Ach Irene -
dort gilt die Radwegebenutzungspflicht. - - - befahren werden muß!!
Wenn die Radfahrer auf der Straße fahren dürften, wären sie weiter von der Ausfahrt entfernt und als Straßenbenutzer im Blick und Aufmerksamkeit der Autofahrer.
Ist das denn so tief drinnen, daß das Auto solch eine Dominanz hat, vor der man sich fürchten muß?
Fürchten muß man sich, wenn man nicht gesehen (wahrgenommen) wird.
Die Theorie, dass Radler auf die Straße sollen, weil das angeblich sicherer sei, ist alt - sie macht aber nur Sinn, wenn sich die Radler dann auch an die Verkehrsregeln halten - was einen Führerschein für das Rad erforderlich macht.





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