„Elternunterhalt – das Sozialamt bittet die Kinder zur Kasse!“

13. Oktober 2014
19:00 Uhr
Gaststätte Divan, 86399 Bobingen

Der Zweigverein Bobingen des katholischen Frauenbunds (www.frauenbund-bobingen.de) hält am Montag, 13.10.2014 ab 19.00 Uhr in der Gaststätte Divan, Eingang Hochstraße 10 in Bobingen, eine öffentliche Vortragsveranstaltung zu dem Thema:

„Elternunterhalt – das Sozialamt bittet die Kinder zur Kasse!“

ab. Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Jürgen Strampp aus Augsburg, Völkstraße 28, Tel.: 0821/ 79 61 60 71.
Der Eintritt ist frei.

Noch im Frühjahr des Jahres titelte die Presse nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.02.2014 aufgeregt mit „Kinder müssen für Eltern bezahlen“, „Wann Kinder für ihre Eltern haften“ und so weiter. Schlagartig kamen Bestimmungen, die seit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im Gesetz stehen, wieder ins öffentliche Bewusstsein. Diese Bestimmungen besagen nichts anderes, als: „Verwandte, die in direkter Linie miteinander verwandt sind, haben für einander zu sorgen!“ Also nicht nur die Eltern sorgen für ihre Kinder, sondern auch die Kinder für die Eltern. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, letzteres scheint aber in den Jahren des Wohlstands und der ausreichenden Altersversorgung nach und nach aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden zu sein.

Der medizinische Fortschritt und damit einhergehend die Überalterung unserer Gesellschaft haben ihre Folgen. Jahr für Jahr steigen die Kosten für Pflege und Heimunterbringung für ältere Menschen. Immer häufiger haben für diese Kosten die Sozialämter und damit die Allgemeinheit aufzukommen. Im Jahr 2012 bezogen 32.351 Personen, die 65 Jahre und älter sind, „Hilfe zur Pflege“ als Sozialleistung. Auf Sozialleistungen insgesamt waren 43.754 angewiesen. Ein Vergleich des Bezugs von Sozialhilfe im Freistaat Bayern in den Jahren 2005 bis 2011 zeigt in diesem Zeitraum eine Steigerung der Inanspruchnahme von Sozialhilfe von mehr als 17% (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung).

Sozialämter, einmal in Anspruch genommen, versuchen von nahen Angehörigen, z.B. Kindern Enkeln, usw., im Rahmen übergeleiteter Unterhaltsansprüche die Aufwendungen erstattet zu bekommen. So kommt es, dass Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber ihren Kindern als Teil des Verwandtenunterhalts im immer stärkeren Maße Anwälte und Gerichte beschäftigen. Besonders bitter ist diese Entwicklung für die „Sandwich-Generation“, die auf der einen Seite noch für den Unterhaltsbedarf ihrer Kinder aufzukommen haben und auf der anderen Seite für ihre Eltern auf Unterhalt in Anspruch genommen werden.

Für betroffene Kinder stellen sich in diesem Zusammenhang viele Fragen. Wie viel meines Einkommens muss ich für die Unterhaltszahlungen einsetzen? Bleibt mir für mich, meinen Ehegatten und meine Kinder noch genug übrig? Muss ich mein Erspartes verbrauchen? Muss ich mein selbstbewohntes Eigenheim verkaufen? Muss ich wirklich Unterhalt bezahlen, wenn sich meine Mutter / mein Vater jahrelang nicht um mich gekümmert; ja, sogar den Kontakt zu mir abgebrochen und abgelehnt hatte? Zur letztgenannten Frage hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.02.2014 eine Entscheidung getroffen, die vielfach auf wenig Verständnis und Ablehnung gestoßen ist. Rechtsanwalt Strampp wird im Rahmen seines Vortrags auf die angerissenen Fragen sowie die zitierte Entscheidung eingehen. Er steht nach seinem Vortrag noch für Fragen zur Verfügung.

Bürgerreporter:in:

Jürgen Strampp aus Augsburg

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