Abmahnung Nümann & Lang jetzt auch erste Briefe in Bielefeld unterwegs!
Sie haben eine Abmahnung derRechtsanwälte Nümann & Lang aus Karlsruhe wegen Filesharing erhalten?
Zitat: www.recht-hat.de
,,Abmahnung von Nümann & Lang:
Die Rechtsanwaltskanzlei Nümann & Lang aus Karlsruhe (Adresse: NÜMANN + LANG Rechtsanwälte, Kriegsstraße 45 D-76133 Karlsruhe) versendet Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing –Netzwerken.“
Was wird von der Kanzlei Nümann & Lang in Karlsruhe abgemahnt?
§ So ein schöner Tag – Andreas Donauer
§ Culcha Candela – Monsta (Styleheads GmbH)
§ Fever (Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Pfeifer, Manuel Reuter)
§ Evacuate the Dancefloor – Cascada (Allan Eshuijs, Yann Pfeifer und Manuel Reuter )
§ Schöne neue Welt – Culcha Candela ( David Vogt)
§ Bravo Black Hits Vol.20- zb.- Tone- Weit gekommen
§ Dance Nation vs. Shaun Baker – Sunshine 2009
§ Ballermann Hits 2009 – Evacuate The Dancefloor – Cascada
§ Josh Jackson – Givin the world to you
§ BPM Studio Professional 3
§ Dream Dance Alliance – When I listen to music
§ Sunshine Live Volume 29
§ Sir Collin – So Blind
§ Autodata
Lassen Sie es sich nicht gefallen!
Leider sollten Sie jedoch Stellung beziehen, da diese Mahnungen in schriftlicher Form kommen Nur Emails können getrost in den Spam wandern. Reagieren Sie mit einem Einschreiben mit Rückschein, oder wenden Sie sich an einen eigenen Anwalt. Mehr Informationen bietet Ihnen auch die oben genannte Webseite. www.recht-hat.de zu dem Thema.
Was ist bei einer Abmahnung (wg. Filesharing) durch die Kanzlei Nümann & Lang zu beachten?
§ Vermeiden Sie ein kostspieliges Gerichtsverfahren, indem Sie die Abmahnung der Kanzlei Nümann & Lang nicht ignorieren und gesetzte Fristen nicht verstreichen lassen.
In urheberrechtlichen Abmahnungen werden meist Minimalfristen von 5 bis 7 Tagen gesetzt. Diese kurzen Fristen erscheinen im Vergleich zu Fristen in anderen Rechtsgebieten zu kurz. Mehrere Gerichte haben jedoch entschieden, dass aufgrund der Dringlichkeit bei Urheberrechtsverletzungen auch solche kurzen Fristen nicht zu beanstanden sind. Die Fristen sind daher unbedingt einzuhalten. Auch wenn Sie die Abmahnung nur durch einfachen Brief und nicht per Einschreiben erhalten haben, sollten Sie reagieren. Der Rechteinhaber bzw. die abmahnende Kanzlei ist nämlich lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den Postweg gebracht wurde. Reagieren Sie nicht, kann bei einem zuständigen Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden.
§ Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Nümann & Lang in Karlsruhe nicht voreilig!
Sie sind nicht gezwungen, die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Nümann & Lang in Karlsruhe zu unterschreiben. Diese Unterlassungserklärung enthält für Sie nachteilige Klauseln und kann entsprechend abgeändert werden. Hierzu sollte jedoch rechtlicher Rat in Anspruch genommen werden, da die Unterlassungserklärung nicht beliebig abgeändert werden kann. Der Inhalt der Unterlassungserklärung muss sich an den individuellen Erfordernissen des Einzelfalls orientieren. Ob die Unterlassungserklärungen eher weit oder eng zu formulieren ist, richtet sich danach, in welchem Umfang Sie Musik/Filme/PC-Spiele in Tauschbörsen heruntergeladen bzw. zur Verfügung gestellt haben. Es kann in diesem Zusammenhang auch durchaus sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen gegenüber Rechteinhabern abzugeben, von denen Sie bisher nicht abgemahnt wurden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn in der ersten Abmahnung ein Musikstück abgemahnt wurde, welches Teil eines Samplers ist (Beispielhaft: German Top 100, The Dome, Bravo Hits, Bravo Black Hits…). In diesen Fällen besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
§ Zahlen Sie nicht voreilig den von der Kanzlei Nümann & Lang geforderten Betrag, die Höhe der von Nümann & Lang eingeforderten Beträge ist oft zu hoch.
Die Rechteinhaber fordern in den Abmahnungen Anwaltskosten und Schadenersatz, der angeblich durch die öffentliche Zugänglichmachung des Films/des Musikstücks/des PC-Spiels entstandenen sein soll. Wie der Schaden konkret entstanden ist und wie hoch er sein soll, können die Rechteinhaber meist nur schwer nachweisen. Dass die Rechtsanwaltskosten aufgrund der Vielzahl gleichartiger Schreiben tatsächlich entstanden sind, dürfte zweifelhaft sein. Die Erfahrung zeigt, dass sich die geforderten Beträge oft deutlich reduzieren lassen.
Einen direkten Link zu dem Thema lautet:
http://www.recht-hat.de/filesharing/rechtsanwalte-...

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