Wichtig für Mieter und Vermieter: Einzugsbestätigung wird Pflicht

Mieter müssen ab 1. November eine Einzugsbestätigung vorlegen, wenn sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür haben sie höchstens zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Auch der Vermieter oder eine beauftragte Person wie der Hausverwalter müssen innerhalb dieser Frist schriftlich oder elektronisch den Einzug bestätigen. Sonst können Geldbußen in Höhe von 1000 Euro fällig werden. Darauf macht der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) aufmerksam.

Die Pflicht liegt beim Mieter. Vermieter können sich aber beim zuständigen Meldeamt erkundigen, ob sich der Mieter mittels seiner Bestätigung bereits an- oder abgemeldet hat. In der Bestätigung müssen Name und Anschrift des Wohnungsgebers stehen, sowie das Ein- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller Personen, die einziehen.

Hintergrund ist das neue Meldegesetz, das ab November in Kraft tritt. In Zukunft wird eine mietrechtliche An- oder Abmeldung bei den Ämtern ohne die Bestätigung unmöglich. Durch die Regelung sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.

aus:

Bürgerreporter:in:

Beate Rühmann aus Burgdorf

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

28 folgen diesem Profil

4 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.